BdSt fordert raschen Komplettumzug aller Ministerien nach Berlin
Gesetzgebungsverfahren zum Landesgrundsteuergesetz
Jahressteuergesetz 2020
In verschiedenen Bereichen des Steuerrechts hat sich Änderungsbedarf ergeben. Deshalb ist es gut und richtig, dass auch im Jahr 2020 ein Jahressteuergesetz vorgelegt wird. Zum Teil enthält der Referentenentwurf bereits Regelungen, die die Corona-Krise berücksichtigen, beispielsweise bei den Voraussetzungen zum Investitionsabzugsbetrag. Aus unserer Sicht sind aber deutlich weitergehende Änderungen erforderlich, um das Steuerrecht an die aktuelle Situation anzupassen. So sollte z. B. auch bei Arbeitnehmern die Tätigkeit im Homeoffice steuerlich besser berücksichtigt werden. Dazu schlägt der Bund der Steuerzahler einen Werbungskostenpauschbetrag von monatlich 100 Euro vor. Diesen und weitere Vorschläge hat der Verband in seiner Stellungnahme ans Bundesfinanzministerium übersandt.
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