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"Höchst zweifelhaft"
Corona wird teuer für die Kommunen in NRW. Aber eine Abschreibung über 50 Jahre...?
Die Landesregierung veröffentlichte am 22. Juni den Entwurf zum „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“. Hier sollen die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Kommunen mit dem Ausgabenplus und dem Einnahmenminus geregelt werden. Wie es aus dem Titel hervorgeht, sollen die coronabedingten Belastungen im Haushalt isoliert werden.
Doch der BdSt NRW Vize Eberhard Kanski ärgert sich sehr: „Wie im Land sollen nun auch die Kommunen das Recht bekommen, die Corona-Lasten auf 50 Jahre abzuschreiben – ab dem Jahr 2025! Das ist fatal, denn damit wird den Kommunen und den Kommunalpolitikern bis zum Jahr 2075 die nächste Last aufgebürdet. 50 Jahre sind mindestens 30 Jahre zu viel.“ Für höchst zweifelhaft hält Kanski auch den Umstand, dass die Rathäuser zukünftig entgangene Steuereinnahmen abschreiben dürfen. „Welches Unternehmen kann eigentlich nicht realisierte Umsätze absetzen?“, so Kanski.
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