
Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlag
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes
Grundsteuer Bundesmodell
Sachverhalt
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) jährlich zu zahlen. Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen dafür alle Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Die Erklärungen müssen bis Ende Januar 2023 beim Finanzamt eingegangen sein.
Einzelne Bundesländer verschicken an Eigentümer, die früh ihre Erklärung abgegeben haben, bereits die ersten Wertbescheide. Wer sich gegen die steuerliche Bewertung wehren will, muss bereits gegen diesen Wertbescheid innerhalb eines Monats vorgehen.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund...
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