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Führerscheinumtauschpflicht
Landesamt schreibt Bürger ohne Führerschein an
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat dem Bund der Steuerzahler bestätigt, alle von der Führerscheinumtauschpflicht potentiell betroffenen Bürger nach Jahrgängen anzuschreiben. Eine Berlinerin, die noch nie einen Führerschein besaß, hat sich bei uns beschwert.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen müssen alle unbefristeten Papierführerscheine und später auch die Kartenführerscheine gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahren auf ein neues EU-einheitliches Format umgestellt werden. Das soll der Anpassung an die EU-Vorgaben im Hinblick auf Fälschungssicherheit und einheitliche Bezeichnungen von Fahrerlaubnisklassen in der EU dienen.
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat dem Bund der Steuerzahler jetzt auf Anfrage bestätigt, dass die Berliner Fahrerlaubnisbehörde in Abstimmung mit den Bezirken und dem Senat bereits alle potentiell betroffenen Bürger der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 per Informationsschreiben über den Pflichtumtausch in Kenntnis gesetzt hat. Man habe möglichst alle vom Umtausch betroffenen Bürger über die Umtauschpflicht informieren und zugleich den pandemiebedingten Rahmenbedingungen durch ein „gesteuertes Kund*innenaufkommen“ in den Bürgerämtern Berlins gerecht werden wollen, hieß es in der Antwort.
Ab April 2021 seien monatlich ca. 15.000 bis 20.000 Bürgerinnen und Bürger aus den Daten des Melderegisters angeschrieben worden. Personen, die laut Fahrerlaubnisregister bereits einen Kartenführerschein besitzen, seien nicht angeschrieben worden. Personen, die gar keinen Führerschein besitzen, hätten allerdings nicht in Abzug gebracht werden können, weil diese nirgendwo gespeichert sind. Darauf hätte man aber gleich zu Beginn des Schreibens hingewiesen.
Im Jahr 2022 sei dann die Weiterführung der Kundenanschreiben für die nächsten betroffenen Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 vereinbart worden. Die Auswahl sei analog der genannten Kriterien erfolgt.
Die Fahrerlaubnisbehörde Berlin sieht sich laut LABO seit 2019 bis zum Jahr 2033 vor der Herausforderung ca. 2 Millionen Antragsteller zu bewältigen. Erschwert werde dies durch die pandemiebedingte Situation in allen Behörden.
Der Bund der Steuerzahler wundert sich über diesen kostspieligen Kundenservice und weist darauf hin, dass der Senat im Zusammenhang mit der derzeit anstehenden Grundsteuererklärung aus Gründen der „haushälterischen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ und der „hohen medialen Aufmerksamkeit“ auf ein Informationsschreiben an die betroffenen Eigentümer – anders als in allen anderen Bundesländern – verzichtet hatte. Der Umtausch der alten Papierführerscheine läuft bereits seit dem 19. Januar 2013 und hat nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler bereits eine hohe mediale Aufmerksamkeit erlangt.
Sind Sie auch vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten mit Informationen zur Führerscheinumtauschpflicht angeschrieben worden, obwohl Sie gar keinen keinen Führerschein besitzen? Dann schreiben Sie uns gerne per E-Mail.
Update: Auf Anfrage der Abgeordneten Kristin Brinker (AfD-Fraktion) vom 12. Oktober 2022 (DS 19 / 13 577) werden laut Senat in den Jahren 2021 bis 2022 über 260.000 Personen angeschrieben, die einen Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschen müssten. Es entstünden keine zusätzlichen Personalkosten. Der Versand der Schreiben erfolge über das Druckzentrum des ITDZ Berlin. Die Kosten seien Bestandteil der Pauschale, die das LABO an das ITDZ zahlt. Inwieweit die zusätzlichen Schreiben zukünftig zu einer Erhöhung der Pauschale führen, könne nicht eingeschätzt werden. Für den Bund der Steuerzahler ist diese Darstellung absurd, wenn das eingesetzte Personal nicht ansonsten nur "Däumchen gedreht" hätte. Kosten für Druck, Kuvertierung und Porto sind dem Land - egal ob mittelbar oder unmittelbar - dennoch zusätzlich entstanden.
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