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Erklären die Hintergründe zur Erbschaftssteuer: Petra Ackmann (Vorsitzende des BdSt Hamburg) und Geschäftsführer Sascha Mummenhoff.
© BdSt Hamburg

Früher oder später erwischt es jeden!

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 24.11.2023, Sascha Mummenhoff

Die aktuelle Podcast-Folge von „Die Steuerklärer“ befasst sich mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Hätten Sie es gewusst? Die Erbschaftsteuer gehört zu den ältesten bekannten Steuern. Eine „Besitzwechselabgabe“ ist in Ägypten nachweislich bereits 117 v. Chr. erhoben worden. Die Vorläufer der Erbschaftsteuer in Deutschland (Erbschaftszehnt, Totenzins oder Totenzoll) reichen bis ins frühe Mittelalter zurück. Seitdem hat sich einiges geändert. Doch ganz einfach zu verstehen ist das Konstrukt aus Freibeträgen und Steuerklassen nicht. Beispielsweise geht es hier nicht um die Steuerklassen, die man aus der Lohnsteuer kennt. Die Klassen 1 bis 3 der Erbschaftsteuer beschreiben das Verwandtschaftsverhältnis.
Kompliziert? Aus diesem Grund geht es in der neunten Folge von „Die Steuerklärer“ – dem Podcast vom Bund der Steuerzahler Hamburg – um das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Petra Ackmann, Vorsitzende des BdSt Hamburg, und Geschäftsführer Sascha Mummenhoff werfen einen Blick auf die wesentlichen Fakten rund um das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragestellungen:

# Grundlagen verstehen: Die Hörer erfahren, was die Erbschaft- und Schenkungsteuer eigentlich ist und wie sie funktioniert. Der Podcast erklärt das Konzept und die Berechnung der konkreten Steuerlast.
# Freibeträge und Steuersätze: Welche Freibeträge gelten und wie hoch sind die Steuersätze? Unsere Hosts geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen und erklären, wie sie sich auf das eigene Vermögen auswirken können.
# Fallstricke vermeiden: Der Podcast wirft einen Blick auf häufige Fehler und Fallstricke, die bei der Vermögensweitergabe auftreten können.
# Aktuelle Entwicklungen: Welche Gesetzesänderungen gibt es aktuell im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer?
# Firmenregeln: Was gibt es zu beachten, wenn ein Unternehmen vererbt wird?  
# Veränderungen: Warum fordert der Bund der Steuerzahler eine Neudefinition der Steuerklassen?

Im Familienkreis können größere Schenkungen und Erbschaften übrigens steuerfrei bleiben – und zwar bis zur Höhe des geltenden Freibetrags. Dieser richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Erst auf den Teil der Erbschaft oder Schenkung, der den Freibetrag übersteigt, darf das Finanzamt Steuern verlangen. „Grundsätzlich gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag“, sagt Petra Ackmann. Kindern steht zum Beispiel ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Erben „Kinder der Kinder“ – also Enkelkinder – deren Eltern noch leben, oder werden sie beschenkt, bleiben 200.000 Euro steuerfrei. Urenkel können 100.000 Euro erhalten, ohne dass das Finanzamt Steuern verlangt. Für alle übrigen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Noch ein Hinweis: Der BdSt hat in seiner Ratgeberreihe eine Broschüre zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Interessenten können diese als pdf-Datei bestellen. Einfach eine E-Mail an mail(at)service(at)steuerzahler-hamburg.de schicken.

Hier geht es zum Podcast:
https://anchor.fm/bdst-hh

Der BdSt-Podcast „Die Steuerklärer“ ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcast, Spotify, Amazon Music oder Google Podcasts erhältlich. In der Mediathek finden sich auch die ersten acht Podcast-Folgen. Während es zum Auftakt um das Jubiläum des Schwarzbuchs mit vielen Hamburger Verschwendungsfällen ging, thematisierte der BdSt in weiteren Folgen die Grundsteuerreform, die Themen Umsatz- sowie Gewerbesteuer und die Abgabe der eigenen Steuererklärung.

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