Das ändert sich 2021
Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) beantwortet die Fragen der BdSt-Mitglieder
Es muss das richtige Finanzamt sein
Wichtig: Unterlagen an Silvester beim zuständigen Finanzamt einwerfen
Arbeitnehmer und Senioren, die ihre Einkommensteuererklärung per Post versenden oder persönlich beim Finanzamt einwerfen, sollten darauf achten, die Unterlagen beim örtlich zuständigen Amt einzureichen. Das ist gerade vor dem Jahreswechsel wichtig! Zwar dürfen Steuerzahler ihre Steuererklärung prinzipiell bei allen Finanzämtern abgeben, doch besteht das Risiko, dass die Erklärung dann nicht rechtzeitig beim richtigen Finanzamt eintrifft.
Dies musste ein Arbeitnehmer erfahren, der seine Einkommensteuererklärung am Silvesterabend in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes einwarf – allerdings nicht bei dem Finanzamt, das für ihn zuständig ist. Seine freiwillige Steuererklärung wurde daraufhin nach dem Jahreswechsel an das richtige Finanzamt weitergeleitet, das die Bearbeitung der Erklärung jedoch ablehnte. Begründung: Die Abgabefrist sei abgelaufen. Zu Recht, wie 2020 der Bundesfinanzhof bestätigte: Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, um eine Steuererstattung zu erhalten, hat dafür vier Jahre Zeit – und zwar jeweils bis zum 31. Dezember, 24 Uhr. Es genügt dabei, dass die Unterlagen im Briefkasten des zuständigen Finanzamtes eingeworfen werden (Az. VI R 37/17). Das war im Streitfall aber nicht gegeben. Deshalb bestätigte das höchste deutsche Gericht die Weigerung des Finanzamtes, den Steuerfall zu bearbeiten.
Unser Tipp: Deshalb sollten Sie insbesondere in Großstädten darauf achten, die Erklärung rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt einzuwerfen. Hilfe gibt es zum Beispiel beim Bundeszentralamt für Steuern, das auf seiner Homepage eine Finanzamtssuche anbietet.
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