+++ Erleichterte Offenlegung von Jahresabschlüssen endete am 12. Juni / Kein weiterer Aufschub geplant +++
Das Bundesamt für Justiz hatte wegen der Corona-Krise Erleichterungen für Unternehmen gewährt, die ihre Jahresabschlüsse für 2018 noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hatten. Diese Erleichterung endete am 12. Juni. Da viele Firmen und ihre Berater weiterhin wegen der Corona-Krise stark eingebunden sind und deshalb die Jahresabschlüsse für 2018 noch nicht fertigstellen konnten, hat der Bund der Steuerzahler eine weitere Verlängerung der Offenlegungsfrist vorgeschlagen. Allerdings teilte das Bundesamt für Justiz nun auf unsere Anfrage mit, dass keine weitere Verlängerung geplant ist.
Zum Hintergrund: Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 mussten GmbHs und haftungsbeschränkte Personengesellschaften bis zum 31. Dezember 2019 beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Wird diese gesetzliche Jahresfrist versäumt, gibt es eine Ordnungsgeldandrohung. Wegen der Corona-Krise gewährte das Bundesamt für Justiz aber eine Erleichterung: Unternehmen, die für den Jahresabschluss 2018 oder frühere Jahre vom Bundesamt für Justiz eine Ordnungsgeldandrohung mit Ausstellungsdatum zwischen dem 6. Februar und dem 20. März 2020 erhalten hatten, konnten die Offenlegung bis zum 12. Juni 2020 nachholen. In diesem Fall wurde das zuvor angedrohte Ordnungsgeld nicht festgesetzt.
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