
Die Mehrwertsteuersenkung kommt – Das sind unsere 22 Tipps!
Bund der Steuerzahler klärt auf: Welche Fallen gibt es? Was müssen Verbraucher und Betriebe schon heute wissen?
Geld sparen und der Wirtschaft in der Corona-Krise helfen: Dies soll durch die Senkung der Mehrwertsteuer möglich werden. Statt 19 Prozent werden in Kürze 16 Prozent Steuern fällig. Der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Die reduzierten Steuersätze starten am Mittwoch, 1. Juli. Warum Verbraucher schon vorher Rechnungen mit den neuen Steuersätzen erhalten können oder sogar noch im Juli 19 Prozent Mehrwertsteuer auf der Abrechnung stehen und dies nicht falsch sein muss, erklärt der Bund der Steuerzahler in seinem neuen INFO-Service Nr. 14. Wir zeigen auf, was Kunden bei Kaufentscheidungen jetzt berücksichtigen müssen und was bei Abonnements, bei Umtausch sowie bereits abgeschlossenen Bestellungen oder neuen Aufträgen gilt.
Für Unternehmer bringt die Umstellung viel Arbeit mit sich: Kassen- und Rechnungssysteme müssen angepasst und eingehende Rechnungen noch strenger als sonst geprüft werden. Deshalb klärt der neue INFO-Service auch darüber auf, welche Zugeständnisse die Finanzverwaltung macht und wo Unternehmer von Übergangs- und Vereinfachungsregeln profitieren. Von G wie Gutschein über P wie Pauschalrabatt bis U wie Umsatzsteuervordrucke – hier sind die wichtigsten Hinweise für Betriebe verständlich zusammengefasst.
- Der neue BdSt-INFO-Service Nr. 14: „Mehrwertsteuerreduzierung – Unsere Tipps für Kunden und Unternehmer“: Mitglieder können sich diesen Service hier downloaden. Andere Interessierte erhalten das Material unter der Hotline 0800/8838388 (kostenfrei). Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de
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