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Die Grunderwerbsteuer muss runter
Ein Kommentar von Rik Steinheuer, dem Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler NRW
Auf diese Spitzenposition kann unsere nordrhein-westfälische Landespolitik nicht stolz sein: 6,5 Prozent beträgt der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer hierzulande. In keinem anderen Bundesland ist er höher, in zwei Dritteln der Bundesländer liegt er niedriger. Bayern und Sachsen verlangen beispielsweise lediglich 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Die schwarz-gelbe Koalition lag also richtig, als sie nach der Regierungsübernahme im Jahr 2017 ankündigte, insbesondere junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum bei der Grunderwerbsteuer entlasten zu wollen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes zur Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer versandete allerdings mangels Mitstreitern auf Bundesebene.
Doch dabei darf es die Landesregierung jetzt nicht bewenden lassen. Vielmehr müssen unsere Landespolitiker nun den Spielraum nutzen, den sie auf Landesebene haben – und das ist die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes. Sie sollten also umgehend den Steuersatz von derzeit 6,5 Prozent herabsetzen. Ernsthaft geprüft werden sollte auch der von uns ins Spiel gebrachte Ansatz, den Steuersatz nach einer Formel zu berechnen, die Immobilienkäufe in Preisdimensionen, in denen sich selbstgenutztes Wohneigentum bewegt, stärker entlastet als teurere Immobilientransaktionen. So ließe sich durch die „landesgesetzliche Hintertür“ von der Wirkung her doch noch erreichen, was man auf Bundesebene mit der vorgeschlagenen Freibetragsregelung nicht durchsetzen konnte.
Auf welchem Wege auch immer – die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer sollte noch vor der Landtagswahl kommen. Die Spielräume sind vorhanden. Das jährliche Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer ist seit 2015 um rund ein Drittel gestiegen. Und eine kürzlich auf Bundesebene beschlossene Verschärfung bei sogenannten Share Deals lässt einen weiteren Anstieg der Grunderwerbsteuereinnahmen erwarten.
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