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Dekade der Grundsteuer-Erhöhung
Der BdSt hat die Entwicklung der Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen zwischen 2010 und 2020 untersucht. Die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge.
Die Zahlen von IT.NRW, dem statistischen Landesamt, sprechen eine deutliche Sprache: Im Zeitraum 2010 bis 2020 haben 385 der 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Hebesätze der Grundsteuer B erhöht, zum Teil extrem. Spitzenreiter war die Gemeinde Hürtgenwald mit sage und schreibe 149 Prozent, gefolgt von Bergneustadt mit 134 Prozent. Lediglich vier Städte und Gemeinden haben in dem Betrachtungszeitraum ihre Grundsteuerhebesätze gesenkt: Monheim am Rhein, Verl, Reken und Langenfeld. Bei sieben blieb der Satz gleich: Attendorn, Düren, Düsseldorf, Gütersloh, Halle (Westf.), Harsewinkel und Wassenberg.
Die Konsequenz für Nordrhein-Westfalen ist aktuell eine heterogenere Grundsteuerlandschaft als es 2010 der Fall war. Für die Bürger bedeuten die Unterschiede ein weiteres Mal das Auseinandergehen der Wohn- und Lebensbedingungen; schließlich macht der BdSt NRW seit Jahren auch auf erhebliche Unterschiede in der Gebührenlandschaft aufmerksam. Von einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wie sie Politik und implizit sogar das Grundgesetz vorsehen, kann in Bezug auf die Grundsteuer als Kriterium der Lebensverhältnisse nicht einmal innerhalb unseres Bundeslandes die Rede sein. Im Gegenteil, die Erreichung dieses Ziels rückt in weitere Ferne.
Die BdSt-Studie zur Entwicklung der Grundsteuer B als Download.
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