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Machen oder abwarten?

Das Berlin/Bonn-Gesetz gehört abgeschafft!

Top News / Presseinformation 15.04.2020

BdSt zum aktuellen Teilungskostenbericht des Bundesfinanzministeriums

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Abschaffung des längst überkommenen Berlin/Bonn-Gesetzes und kritisiert nicht nur die hohen Kosten, sondern auch den bürokratischen Mehraufwand des doppelten Regierungssitzes. „Das Berlin/Bonn-Gesetz ist eine teure Farce“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf den aktuellen Bericht des Bundesfinanzministeriums zu den Kosten des geteilten Regierungssitzes. Danach hat die Aufteilung der Bundesregierung auf Berlin und Bonn im vergangenen Jahr knapp 9,2 Millionen Euro gekostet – rund 1,2 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2017. Schon damals waren die Kosten gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Grundlage des doppelten Regierungssitzes ist das Berlin/Bonn-Gesetz aus dem Jahr 1994, das nach Schätzung unseres Verbands mit jährlich 20 Millionen Euro Steuergeld zu Buche schlägt. Dazu 5 Fakten:

1) Inzwischen haben acht Bundesministerien und das Kanzleramt ihren ersten Dienstsitz in Berlin, sechs in Bonn

2) Zudem hat jedes Ressort seinen zweiten Dienstsitz in der jeweils anderen Stadt.

3) Die Politik unterhöhlt das Berlin/Bonn-Gesetz seit Jahren. Denn obwohl das Gesetz von der Politik verlangt, dass stets mehr als die Hälfte der Ministeriumsmitarbeiter in Bonn stationiert sein muss, sieht die Wirklichkeit längst anders aus: Schon seit 2008 arbeiten mehr Beamte an der Spree als am Rhein – mit steigender Tendenz. Denn inzwischen sind in der Hauptstadt rund 70 Prozent der Ministeriellen tätig.

4) Rund 20.000 Dienstreisen im Jahr 2019 entsprechen im Durchschnitt rund 80 Dienstreisen pro Werktag. Diese immer noch enorm hohe Zahl verdeutlicht die Ineffizienz der Regierungsteilung, die durch Digitalisierung nicht wettgemacht werden kann.

5) Die Reisekosten steigen deutlich an – trotz leicht gesunkener Dienstreise-Aktivitäten. Grund dafür ist, dass Beamte wegen teurer Flüge zunehmend per Bahn pendeln müssen. Dadurch erhöhen sich die Arbeitszeitverluste, der vom Teilungskostenbericht aber statistisch nicht erfasst werden. Fazit: Die Kostenangaben der Regierung zum geteilten Regierungssitz sind dadurch deutlich unterzeichnet!

Weit mehr als 20 Jahre nach dem beschlossenen Umzug der Bundesregierung nach Berlin fordert der Bund der Steuerzahler die Politik dazu auf, endlich einen Stufenplan für den Komplettumzug vorzulegen. BdSt-Präsident Holznagel: „Die Doppelstruktur Berlin-Bonn ist nicht nur teuer, sondern auch ineffizient.“

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