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Bundeskabinett beschließt Forschungsförderung
Mut zur grundsätzlichen Reform fehlt!
Forschung und Entwicklung sollen stärker gefördert werden, das hat die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschlossen und damit grünes Licht für den Start des Gesetzgebungsverfahrens gegeben. Der BdSt hatte sich vorab gegenüber dem Bundesfinanzministerium in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert, denn aus unserer Sicht könnte die Prüfung der neuen Fördervoraussetzungen zu einem erheblichen Personal- und Kostenaufwand führen. Insgesamt ist aus unserer Sicht eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung notwendig, in die eine Forschungsförderung eingebettet werden sollte.
Zum Hintergrund: Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine Zulage beantragen können. Diese Förderung soll als Ergänzung zur Projektförderung eingeführt werden. Ansatzpunkt sind die Personalausgaben des forschenden Unternehmens, maximal 2 Millionen Euro. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent, pro Anspruchsberechtigtem, sodass die Förderzulage damit bis zu 500.000 Euro je Wirtschaftsjahr betragen kann. Ob das Forschungsvorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt, muss vorab durch eine separate Zertifizierungsstelle geprüft werden. Details dazu fehlen jedoch, sodass ungewiss ist, mit welchem Aufwand die Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt. Der Auszahlungsantrag selbst ist dann beim Finanzamt zu stellen.
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