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BMF-Schreiben zur Verlustverrechnung bei Start-ups

Stellungnahmen & Eingaben 10.09.2020

Steigt ein neuer Kapitalgeber in ein Unternehmen ein, stellt sich die Frage, was mit den bisherigen Verlusten in dem Unternehmen passiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein neuer Anteilseigner diese fortführen. Das ermöglicht § 8d KStG. Gedacht ist die gesetzliche Regelung vor allem für Start-ups und ihre Kapitalgeber. Nun will das Bundesfinanzministerium in einem Verwaltungsschreiben die Details dazu regeln. Allerding geht das Ministerium in dem Anwendungsschreiben gar nicht auf die Digitalbranche oder Unternehmen, die sich mit Forschung und Entwicklung befassen, ein. Das kritisiert der Bund der Steuerzahler in seiner Stellungnahme.

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