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Blumige Steuersätze

Top News 14.02.2022

MwSt-Aufklärung zum Valentinstag

Beim Kauf von Blumen sind nicht nur die Geschmäcker unterschiedlich, sondern auch die Steuersätze. Kauft man seinem Liebsten oder seiner Liebsten eine Schnittblume oder einen ganzen Blumen-Strauß, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Wählt man ein Kombi-Set aus Blumen mit Vase oder erwirbt eine Pflanze im Blumentopf, zahlt man den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Und noch was aus dem Steuer-Wirrwarr: Günstiger wird es, wenn man auf dem Blumenfeld eines Landwirts die Blumen selbst pflückt – diese werden mit 9,5 Prozent versteuert.

Zum Schluss noch eine Finesse des deutschen Steuerrechts: die Differenzbesteuerung. Wird eine gebrauchte Kunstblume zum Beispiel beim Trödler gekauft, werden grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer fällig – aber nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Trödlers und dem Wiederverkaufswert.

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