
Alfter Negativ-Spitzenreiter
Schere zwischen Angestellten und Beamten geht weiter auseinander
BdSt NRW kritisiert 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Ausreichend Geld und klare Haushaltsvorschriften, damit Städte und Gemeinden eigenverantwortlich handeln können - für den Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW ist das der richtige Weg. „Das hält die Kommunen dazu an, sparsam mit dem Geld umzugehen", sagt Eberhard Kanski, stellv. BdSt-Vorsitzender, zu einer Anhörung am 12. Januar im Landtag zur Weiterentwicklung des Gemeindehaushaltsrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung löst nicht im Ansatz die finanziellen Probleme der NRW-Kommunen.
Bilanzierungstricks helfen den Kommunen nicht. „Anstatt das Haushaltsrecht zu verändern und die finanziellen Probleme der Kommunen in die Zukunft zu verschieben, sollte die Landesregierung für eine adäquate Finanzierungsstruktur für die Kommunen sorgen“, so BdSt-Vize Eberhard Kanski.
In dem Gesetzentwurf finden sich einige positive Anstöße, aber in der Summe überwiegt ein klarer Eindruck: Die bewährten Regeln, wann eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, sollen aufgeweicht werden. So sollen die Kommunen Fehlbeträge im Haushalt eines Jahres über drei Folgejahre verteilen können; eine neue Definition von „Überschuldung" soll dazu führen, dass weniger Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Die Aufsichtsbehörden müssten dementsprechend nicht mehr so häufig die Haushalte der Städte und Gemeinden begutachten und genehmigen. Das hilft den Kommunen nicht aus der Haushaltsmisere und schwächt zusätzlich die Kommunalaufsicht.
Mit einer anders strukturierten und ausreichenden finanziellen Unterstützung durch das Land könnten die Kommunen nach Auffassung des BdSt NRW die derzeitigen Herausforderungen viel besser bewältigen. Zusätzlich sollten die Aufsichtsbehörden mit dem vorliegenden Gesetz gestärkt werden, um die Kommunen anzuhalten, sparsamer und verantwortungsbewusster zu wirtschaften. „Auch so können höhere Steuern und neue Schulden in den Kommunen verhindert werden“, betont Kanski.
Zum Hintergrund:
Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) wurde in den Jahren 2005 bis 2009 in allen Kommunen eingeführt und seitdem bereits zweimal überarbeitet. Mit dem 3. Weiterentwicklungsgesetz zum NKF möchte die Landesregierung die Regeln zur Haushaltsaufstellung der Kommunen nochmals reformieren. Laut derzeit geltendem NKF müssen Städte und Gemeinden Haushaltssicherungskonzepte aufstellen, wenn eine starke finanzielle Schieflage vorliegt oder droht. Richtig gemacht, sorgen diese Konzepte für dauerhaft stabile Finanzen und damit den Erhalt der kommunalen Daseinsvorsorge. Haushaltssicherungskonzepte sind mit strikten Sparplänen und der Begrenzung der Verschuldung verbunden. Die Kommunalaufsicht muss das Haushaltssicherungskonzept genehmigen.
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