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BdSt NRW beim Finanzgericht Köln
BdSt NRW-Vorsitzender Rik Steinheuer, der Leiter der Steuerabteilung Hans-Ulrich Liebern und die Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik Rechtsanwältin Sabina Büttner sind am Donnerstag zu einem Gedankenaustausch über aktuelle steuerrechtliche Themen ins Finanzgericht Köln gekommen.
Ein Schwerpunkt des Austausches mit dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln, Benno Scharpenberg, sowie dem Vizepräsidenten des Finanzgerichts, Dr. Jürgen Hoffmann, war die Grundsteuerreform. Rik Steinheuer betonte die hohe Bedeutung und die Auswirkungen für die Steuerzahler. Derzeit wird auch beim Finanzgericht Köln ein Musterverfahren unter Federführung des BdSt NRW geführt (Aktenzeichen 4 K 2189/23), dessen Verfahrensstand auf der Internetseite des Finanzgerichts Köln „Interessante Verfahren“ veröffentlicht ist. Es geht um die Grundsteuerwertermittlung für eine Eigentumswohnung.
Darüber hinaus wurden Fragen der Steuervereinfachung erörtert. Im Vordergrund stand auch das gemeinsame Bestreben, Hemmschwellen vor einem Verfahren beim Finanzgericht abzubauen, damit Steuerzahler in ihrem Fall eine unabhängige gerichtliche Überprüfung herbeiführen können. Benno Scharpenberg hob hervor, dass der Gang vor das Finanzgericht für die Steuerpflichtigen durchaus lohnenswert sei. So führen rund 45 Prozent der Verfahren vor dem Finanzgericht Köln zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer effektiven Steuerminderung. Bürgerinnen und Bürger können selbst Klage beim Finanzgericht erheben. Hierfür stellt das Finanzgericht Köln auf seiner Internetseite Klageformulare zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung.
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