
Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit bei Klimaschutz und öffentlichen Finanzen/ Dr. Aloys Altmann weitere drei Jahre Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein
Schildbürger-Streich bei der Grundsteuerreform verhindern!
Ab heute: Steuerermäßigung beantragen!
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viel Steuern gezahlt. Ein Hauptgrund: Mögliche Freibeträge sind nicht beantragt. Für das Jahr 2020 können diese ab Oktober 2019 gestellt werden!
Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden.
Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird. Dies können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder teure Fortbildungen sein. Auch Sonderausgaben, wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen. Wenn sich an der persönlichen Situation nichts ändert, sind die Freibeträge zwei Jahre gültig. Wichtig: Wer einen Freibetrag gewährt bekommt, muss eine Einkommensteuererklärung anfertigen. Hier werden dann die Ausgaben exakt nachgerechnet.
Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann im Internet auf den Seiten der jeweiligen Landesfinanzverwaltung abgerufen werden, beispielsweise unter www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Lohnsteuer_ELStAM/Arbeitnehmer/ . Wer noch für das laufende Jahr die Ermäßigung erhalten möchte, muss sich beeilen. Für 2019 ist ein Antrag bis zum 30. November bei den Finanzämtern möglich. Danach kann eine Steuerermäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
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