Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktion & Position  Gebühren & Beiträge  Kommunen  1#Liebern-Steuer-Tipp: Nachweis der Kran...
 Strichgrafik von Hans-Ulrich Lieberns Halbprofil
Steuer-Tipps von BdSt NRW-Geschäftsführer Hans-Ulrich Liebern
© Katrin Ernst/Sora

1#Liebern-Steuer-Tipp: Nachweis der Krankheitskosten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.04.2025, Hans-Ulrich Liebern

Heute startet unsere neue Serie mit BdSt-Steuer-Koryphäe Hans-Ulrich Liebern: Die Reihe "LiebernSteuerTipp" ist für alle, die mehr aus ihrer Steuererklärung herausholen wollen!  Los geht es direkt mit einem wichtigen Hinweis zu Krankheitskosten. Durch die Einführung des E-Rezeptes ist folgendes zu beachten, wenn verordnete Rezepte ausgestellt wurden:

Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten gemäß § 64 Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuerdurchführungsverordnung ab dem Veranlagungszeitraum 2024.

Der Nachweis der Zwangsläufigkeit ist im Falle eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassenbeleg der Apotheke bzw. durch die Rechnung der Online-Apotheke oder bei Versicherten mit einer privaten Krankenversicherung alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke zu erbringen.

Der Kassenbeleg (alternativ: die Rechnung der Online-Apotheke) muss folgende Angaben enthalten:

  • Name der steuerpflichtigen Person
  •  die Art der Leistung (zum Beispiel Name des Arzneimittels)
  •  Den Betrag bzw. Zuzahlungsbetrag
  •  Art des Rezeptes.

Für den Veranlagungszeitraum 2024 wird es nicht beanstandet, wenn der Name der steuerpflichtigen Person nicht auf dem Kassenbeleg vermerkt ist.
=> Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2024

Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen

Kontakt zu den Autoren

Kommunalkompass
Fragen, Tipps, Anregungen?

Kommunalkompass

„Für Fragen rund um den Kommunalkompass oder zu einzelnen Themenblöcken stehen Ihnen die Autoren unserer Broschüre zur Verfügung. Gerne können Sie auch weitere Vorschläge zur kommunalen Haushaltskonsolidierung unterbreiten oder uns Beispiele erfolgreicher Haushaltssanierungen zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Mail!“ kommunalkompass(at)steuerzahler.de

In unserem Kommunalkompass informieren wir Sie über Neuigkeiten rund um Kommunalpolitik und kommunale Haushalte. Wenn Sie den BdSt-Kommunalkompass noch nicht kennen, können Sie diesen hier kostenfrei bestellen.

Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland