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Rentenerhöhung: Wer jetzt Steuern zahlen muss!

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Presseinformation 06.06.2018

Senioren können Ausgaben absetzen!

Die gute Nachricht: Viele Senioren bekommen ab Juli eine höhere Rente. Das führt eventuell aber auch zu einer höheren Einkommensteuer oder zur Pflicht, überhaupt erstmals eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu müssen. Die Details erklärt der Bund der Steuerzahler.

Die diesjährige Rentenerhöhung ist beschlossene Sache: Zum 1. Juli 2018 steigen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,37 Prozent. Damit legen die Altersbezüge der mehr als 20 Millionen Rentner auch in diesem Jahr wieder zu. Allerdings bleibt womöglich nicht jeder Euro in der Tasche der Senioren, denn je höher die Rente und die Rentensteigerung ausfallen, desto mehr verdient der Fiskus mit. Denn auch die Rente muss grundsätzlich versteuert werden.

Dabei gilt: Je später die Rente beginnt, desto mehr Rente muss versteuert werden. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der ersten Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Senioren, die im Jahr 2018 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 24 Prozent. In konkreten Zahlen heißt dies, dass ledige Senioren, die keine weiteren Einnahmen haben, in diesem Jahr rund 17.500 Euro steuerfrei erhalten können. Vorausgesetzt, die Rente begann 2005 oder früher. Wer beispielsweise erst 2017 in Rente ging, kann 2018 immerhin noch rund 14.250 Euro steuerfrei vereinnahmen, rechnet der Bund der Steuerzahler vor.

Wer diese Beträge überschreitet oder noch weitere Einnahmen hat, zum Beispiel aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung und Verpachtung, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Denn auch Senioren können Ausgaben steuermindernd absetzen, beispielsweise Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille. Auch wer einen Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken.

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Ihr Ansprechpartner

Prof. Rudolf G. Maier
Pressesprecher und Chefredakteur

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