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Einspruch gegen die Grundsteuer: Ein Fakten-Check

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 03.04.2023

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg rät weiterhin zum Einspruch

Wohl kein steuerpolitisches Thema beschäftigt die Menschen in Baden-Württemberg seit Monaten so sehr, wie die neue ab 2025 geltende Grundsteuer. Ging es zunächst darum, wie man die hierfür notwendigen Daten sammelt und abgibt, entbrannte anschließend eine große Diskussion über die Belastungswirkungen der baden-württembergischen Reform. Mittlerweile ist der mögliche Einspruch gegen den erhaltenen Grundsteuerwertbescheid der große Aufreger.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg rät nach wie vor allen Betroffenen, die bei der Grundsteuer für sich Rechtssicherheit haben wollen, zu einem Einspruch.

Die Position des Bundes der Steuerzahler basiert auf folgenden Fakten:

  • Einsprüche gegen den Grundsteuerwertbescheid hätten vermieden werden können, wenn die Finanzverwaltung, wie vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg von Anfang an gefordert, die Bescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk oder mit dem Vorbehalt der Nachprüfung versehen hätte. Dies hätte die Zusatzbelastung für die Finanzämter, die Steuerzahler und die Steuerberater vermieden.
     
  • Der Vorläufigkeitsvermerk wäre zudem alleine schon aus Transparenzgründen geboten gewesen, schließlich steht erst 2025 nach der Bekanntgabe der Hebesätze durch die Kommunen die endgültige Steuerbelastung fest. Die Bürger können zuvor die endgültige Belastung nicht erkennen und daher nicht abschätzen, welche Auswirkung der Grundsteuerwertbescheid auf ihre Belastung hat.
     
  • Es ist nicht so, dass alle Bescheide automatisch geändert werden, wenn die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer festgestellt wird. Es gibt vielmehr drei Varianten: Befindet das Verfassungsgericht eine Regelung für nichtig, dann müsste diese tatsächlich unabhängig vom Einspruch für alle geändert werden. Eine solche Entscheidung ist aber selten. Denn häufiger befindet das Gericht eine Norm für rechtswidrig. Dann profitieren alle, deren Fälle beispielsweise durch den Einspruch aber auch durch einen möglichen Vorläufigkeitsvermerk noch änderbar sind. Anders wäre dies nur, wenn das Gericht die Rechtswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes zwar anerkennen, aus fiskalischen Gründen allerdings verfügen würde, dass dieses nur für die Zukunft zu ändern ist und die Rechtswidrigkeit im Übrigen hingenommen werden muss. Auch das ist möglich. Niemand hat eine Glaskugel und kann vorhersagen, wie die Gerichte hier urteilen werden. Durch einen Einspruch erhöhen die Steuerzahler aber ihre Erfolgsaussichten.
     
  • Dass der Ausgang einer Verfassungsbeschwerde schwer zu prognostizieren ist, zeigte sich  beispielsweise erst im Sommer 2021 bei dem Urteil zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Das Gericht befand die Höhe des Zinssatzes seit 2014 für verfassungswidrig, gleichzeitig ordnete es aber an, dass dies bis einschließlich 2018 hinzunehmen sei. Das Gericht verlangte aber ab dem Jahr 2019 die Zinsen rückwirkend neu zu berechnen. Auch Ende 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die ab 2007 geltenden Einschränkungen bei der Pendlerpauschale rückwirkend für verfassungswidrig erklärt.
     
  • Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unterstützt in einer Verbändeallianz mehrere Musterverfahren gegen die neue Grundsteuer. In diesen werden verschiedene verfassungsrechtliche Aspekte beleuchtet (z. B. die Frage, ob die 30-Prozent-Grenze bzgl. der möglichen Abweichung von festgestellten Bodenrichtwerten haltbar ist). Diese Verfahren sind nicht verbunden. Es ist also möglich, dass das Gericht zunächst in einem Teilaspekt zugunsten der Steuerzahler entscheidet. Hier wäre eine rückwirkende Änderung dann nur möglich, wenn der Bescheid „offen“ ist.

Für alle Seiten zentral ist es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, dass bei der Grundsteuer zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Rechtssicherheit hergestellt wird. Dies wäre nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Finanzverwaltung ein wichtiger Schritt. Daher kann man letztlich nur auf zügige Verfahren vor den Gerichten hoffen. Oder, auch das wäre möglich: Das Land bessert selbst zeitnah bei den umstrittenen Regelungen nach.

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Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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