Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Landesschulden Baden-Württemberg

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Baden-Württemberg  Bund der Steuerzahler erinnert Kommunen ...

Bund der Steuerzahler erinnert Kommunen an die versprochene Aufkommensneutralität

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 05.09.2023

Höhere Grundsteuerhebesätze verteuern das Wohnen

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg appelliert an die Städte und Gemeinden im Land, ihre Grundsteuerhebesätze nicht zu erhöhen, da dies zu zusätzlichen Belastungen für die Steuerzahler führt. Das Statistische Landesamt hat heute bekannt gegeben, dass in diesem Jahr 87 der 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg ihren Hebesatz der Grundsteuer B angehoben haben und damit das Wohnen zum Teil erheblich verteuern. In rund jeder zwölften Kommune wurden somit Eigentümern und auch Mietern, da die Grundsteuer in der Regel auf diese umgelegt wird, höhere Kosten aufgebürdet. Dabei gab es Hebesatzerhöhungen um bis zu 100 Prozentpunkte.

Mit Blick auf die in diesem Herbst anstehenden Haushaltsberatungen in den Kommunen sollten sich sowohl die Verwaltungen als auch die Gemeinderäte darüber bewusst sein, dass höhere Grundsteuerhebesätze das ohnehin teure Wohnen in Baden-Württemberg noch weiter verteuern.  „Dadurch wird das zur Verfügung stehende Einkommen der Bürger gemindert“, mahnt der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes Baden-Württemberg, Eike Möller. Aus Sicht der Städte und Gemeinden gelte es vielmehr ihre Ausgaben in den Blick zu nehmen und sich auf das Notwendige zu konzentrieren. „Daher sollten die Kommunen unbedingt eine Priorisierung bei ihren anstehenden Projekten vornehmen“ erklärt Möller.

Gerade mit Blick auf das neue Landesgrundsteuergesetz sollten die Kommunen nicht vorschnell an der Steuerschraube drehen. Insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser ist durch die neuen Regelungen in Zukunft von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen. Die Kommunen haben zugesagt, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Sie hatten angekündigt die Reform nicht zu nutzen, die Grundsteuereinnahmen zu erhöhen. Es verbietet sich daher, die Hebesätze bereits im Vorgriff anzuheben. Denn es wäre unbillig von den Steuerzahlern ab dem kommenden Jahr mehr zu verlangen, um ab 2025 das Einhalten der Aufkommensneutralität einfacher verkünden zu können. Für mehr Transparenz würde zudem sorgen, wenn das Finanzministerium in Baden-Württemberg dem Beispiel vieler anderer Länder folgen und für jede Kommune den aufkommensneutralen Hebesatz veröffentlichen würde. Die Steuerzahler könnten dann einfach erkennen, ob ihre Kommune die Grundsteuerreform für Steuererhöhungen nutzt.

Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.