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Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen deutlich angestiegen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 27.03.2023

Baden-Württemberg schneidet im Länder-Ranking schlecht ab

Für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen benötigen die Finanzämter in Baden-Württemberg im Bundesvergleich zu viel Zeit. Mit durchschnittlich 54 Tagen schneiden die baden-württembergischen Finanzämter im deutschlandweiten Vergleich mit Rang 13 auch in diesem Jahr schlecht ab. Im Vorjahr landete man auf Platz 14. Am schnellsten blieben die Finanzämter in Berlin mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von jetzt 40 Tagen, gefolgt von den Ämtern in Hamburg (40,1 Tage) und Sachsen (46 Tage). Dieses Ergebnis liefert eine aktuelle bundesweite Umfrage des Steuerzahlerbundes, die sich auf die Steuererklärungen bezieht, die bis Ende 2022 für das Veranlagungsjahr 2021 abgegeben wurden.

Auffällig ist, dass in allen Bundesländern die Bearbeitungszeit der Finanzämter im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist. Und in fast allen Ländern fällt dieser Anstieg sogar deutlich aus. So auch in Baden-Württemberg Denn die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen des Vorjahres stieg in Baden-Württemberg laut Auskunft des Finanzministeriums im Jahr 2022 auf 54 Tage an. Im Jahr 2021 hatten die Steuerzahler nur 46 Tage auf ihren Steuerbescheid von der Finanzverwaltung warten müssen.

Auch bei der Bearbeitung der Steuererklärungen von Arbeitnehmern, die meist deutlich weniger aufwendig sind, benötigten Baden-Württembergs Finanzämter deutlich länger als im Vorjahr, sprich 50 statt 42 Tage. Der deutschlandweite Trend geht auch hier in Richtung einer längeren Bearbeitungszeit. Und auch hier fällt der Anstieg meist deutlich aus.

Verwunderlich ist, dass die Bearbeitungsdauer trotz der Zunahme der Fälle, die automatisiert erfolgen, stark angestiegen ist. Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten „Autofälle“ höher geworden. Sie kletterte im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr von damals 15,1 Prozent auf jetzt 16,5 Prozent. Dass hier noch Luft nach oben ist, zeigt ein Blick in den bundesweiten Vergleich. Zwar liegt der Gesamtdurchschnitt hier mit gut 17 Prozent nur unwesentlich über Baden-Württemberg, allerdings gelang es sowohl Bayern als auch Berlin die Autofall-Quote um fast sechs Prozent zu steigern. Spitzenreiter ist hier Thüringen mit einer Quote von 22 Prozent. Im Falle eines sogenannten "Autofalls" wurde der Bescheid bereits nach 10-14 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELSTER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage.

„Der drastische Anstieg der Bearbeitungszeit von durchschnittlich 46 auf jetzt 54 Tage ist eine Entwicklung in die ganz falsche Richtung“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Zudem lasse diese Entwicklung nichts Gutes für die Zukunft ahnen. „Die Finanzämter werden im Jahr 2023 sehr viel Arbeit mit den Grundsteuererklärungen und zusätzlichen Fällen wegen der Energiepreispauschale haben. Unsere Befürchtung ist groß, dass aufgrund dessen die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen nochmals länger wird und die Steuerzahler somit noch länger auf ihre Erstattung warten müssen. Das ist Haushalten, die auf das Geld in den heutigen Zeiten dringend angewiesen sind, nicht zuzumuten“, stellt Möller klar.

Auch ein großes Ärgernis bleibt weiterhin bestehen, vielmehr ist es gar noch größer geworden. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern in Baden-Württemberg. Im Jahr 2021 reichte die Spanne von 31 Tagen bis zu 63 Tagen. Im Jahr 2022 hatte das schnellste Finanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 35 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 80 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. „Dies bedeutet, dass Steuerzahler hier deutlich mehr als doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als Steuerzahler, die bei dem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Gegen diesen Missstand gilt es entschieden vorzugehen“, fordert der BdSt-Landesvorsitzende Möller.

Aus Sicht des Steuerzahlerbundes muss die Finanzverwaltung hier gegensteuern. Eine Lösung könnte eine weitere Ausweitung der Autofallquote sein, um die Sachbearbeiter zu entlasten. Zudem fordert die sehr aufwendige Grundsteuerreform ihren Tribut nicht nur von genervten Bürgern, sondern auch von den Finanzbeamten, die derzeit durch die Bearbeitung von Einsprüchen gegen den Grundsteuerwertbescheid mit erheblicher Mehrarbeit konfrontiert werden. Warum sich das Finanzministerium weigert, die Grundsteuerwertbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, ist aus Sicht des Steuerzahlerbundes nicht nachvollziehbar. „Denn so muss jeder Bürger einzeln Einspruch einlegen. Ein Aufwand, der sowohl für die Bürger als auch für die Finanzverwaltung vermeidbar wäre“, stellt Möller fest.

 

 

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Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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