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Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen

Presseinformation 01.03.2019

Auch 2018 warteten die Steuerzahler zu lange auf ihren Steuerbescheid – Große Unterschiede zwischen den Finanzämtern

Die baden-württembergische Finanzverwaltung kommt bei ihren Bemühungen die Bearbeitungszeit von Einkommensteuererklärungen wieder zu verkürzen nicht voran. Dadurch müssen die Steuerzahler im Südwesten weiterhin länger auf die Erstattung von zu viel bezahlten Steuern warten als in vorangegangenen Jahren.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Einkommensteuererklärung betrug im Jahr 2018 wie im Vorjahr 49 Tage. Während in den vergangenen Jahren die Bearbeitungszeit in Baden-Württemberg kontinuierlich reduziert werden konnte, stieg sie im Jahr 2017 gegenüber 2016 um drei Tage auf durchschnittlich 49 Tage an. Leider war auch in 2018 keine Verbesserung zu verzeichnen und dies trotz höherem Automatisierungsgrad.

Die Bearbeitungsdauer hängt nicht zuletzt von der Komplexität der zu bearbeitenden Steuererklärungen ab. So geht die Bearbeitung einer reinen Arbeitnehmer-Veranlagung im Schnitt schneller als die von umfangreichen Steuererklärungen mit vielen Anlagen. Doch die Bearbeitungszeiten blieben auch 2018 durchweg auf dem gegenüber den Vorjahren erhöhten Niveau von 2017. Bei den Nicht-Arbeitnehmerfällen hat sich die ohnehin schon zu lange Bearbeitungsdauer von 52 Tagen in 2017 auf 53 Tage in 2018 noch verlängert.

Besonders bedauerlich ist, dass sich auch die Extremwerte für die Bearbeitungsdauer gegenüber 2017 deutlich verschlechtert haben. Brauchte 2017 das langsamste Finanzamt noch 58 Tage bis zur Erteilung des Steuerbescheids, so waren es im Jahr 2018 68 Tage. Auch das „Turbo-Finanzamt“ war 2018 langsamer: Das schnellste Finanzamt benötigte 2018 35 Tage für den Steuerbescheid, 2017 waren es noch 26 Tage gewesen.

Insgesamt ist es unbefriedigend, dass sich die Bearbeitungszeiten trotz zunehmender automatisierter Bearbeitung nicht verkürzt haben. Den Steuerzahlern werden immer mehr Pflichten zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärungen auferlegt, damit die Finanzämter von Erfassungsaufwand entlastet werden. Das müsste eigentlich zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten führen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens haben die Finanzämter zudem starke Instrumente an die Hand bekommen, die Bearbeitungen zu rationalisieren, Personalengpässen zu begegnen und die Bearbeitungszeiten damit entscheidend zu verkürzen. Allerdings scheint es der baden-württembergischen Finanzverwaltung noch nicht gelungen zu sein, mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentarium das Ziel kürzerer Bearbeitungszeiten zu erreichen.

Dass es schneller gehen kann, zeigt ein Blick in andere Bundesländer. In einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler für das Jahr 2017 war Baden-Württemberg, was die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten angeht, auf den 11. Platz der 16 Bundesländer abgerutscht. Im Jahr 2016 lag man noch auf dem 5. Platz. Mit den Zahlen für 2018 wird sich Baden-Württemberg im Ranking der Bundesländer wohl nicht viel verbessern können.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
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