Musterklage gegen die neue Grundsteuer – Der aktuelle Stand in Baden-Württemberg
Die vier Verbände Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg haben zwei Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz beim baden-württembergischen Finanzgericht eingereicht. Grund für die Musterklagen sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz im Land.
Mit der ersten Klage sollen grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden. Durch das Einreichen der zweiten Klage sollen Fragen rund um das System der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg untersucht werden. So ist aus Sicht der beteiligten Verbände das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte intransparent und ungenau.
Die erste Musterklage wird unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 geführt, die zweite Musterklage soll demnächst ihr festes Aktenzeichen bekommen. Das Aktenzeichen der ersten Musterklage kann von den Steuerzahlern verwendet werden, um mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in Baden-Württemberg Einspruch gegen den eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid inklusive aller in einem Info-Service gebündelter Informationen hierzu finden Sie hier unter diesem