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Zwischenbilanz Abwassergebühren 2024
Der Bund der Steuerzahler NRW ermittelt alljährlich die Abwassergebührensätze für die privaten Haushalte unter den 396 Städten und Gemeinden in NRW. Nach Auswertung von bisher 262 Abwassergebührensatzungen – von insgesamt 396 – zeichnet sich ein betrübliches Ergebnis für die Abwassergebührenzahler in NRW ab.
Nicht nur der Schmutzwassergebührensatz wird deutlich ansteigen, auch der Regenwassergebührensatz kennt nur eine Richtung – nämlich nach oben. Für eine 4-Personen-Familie (BdSt-Musterhaushalt) bedeutet dies einen Anstieg von 5 % von 2023 auf 2024 und dies bei einer zurückgehenden Inflationsrate. Die NRW – Inflationsrate liegt im Januar 2024 bei 3,0 Prozent. Das Auffällige an diesem Anstieg der Abwassergebühren für unseren Musterhaushalt ist der Umstand, dass dies der höchste Anstieg seit 1997 ist.
Worauf ist dieser Anstieg im Wesentlichen zurückzuführen?
Die wichtigsten Faktoren – keine abschließende Aufzählung – sind.
- Die Umsetzung höherer Umweltstandards zum Beispiel einer vierten Reinigungsstufe bei Klärwerken.
- Höhere Anforderungen an die Klärschlammentsorgung verursachen höhere Kosten und damit auch höhere Abwassergebühren (z.B. Stadt Borgholzhausen im Kreis Gütersloh).
- Höhere Umlagen der Städte und Gemeinden an die Wasserwirtschaftsverbände, welche im Einzugsgebiet von größeren Flüssen in NRW die Klärwerke betreiben, können die Kosten und damit letztlich auch die Abwassergebühren für die Bürger erhöhen. (z.B. Brüggen im Kreis Viersen, Hückelhoven im Kreis Heinsberg oder Lünen im Kreis Unna).
Auch Städte und Gemeinden, die in der Vergangenheit die Vorgaben des OVG NRW, Urteil vom 17.5.2022 – vor allem bei der Eigenkapitalverzinsung – umgesetzt haben, die jetzt aber die Spielräume des neuen bürgerunfreundlichen § 6 Absatz 2 KAG NRW ausnutzen, müssen mit höheren Abwassergebührensätzen und damit höheren Abwassergebühren für ihre Bürger zurechtkommen. (z.B. Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe oder Versmold im Kreis Gütersloh).
Die inflationsbedingten Erhöhungen der Preisindizes und die damit einhergehenden höheren Wiederbeschaffungszeitwerte bei der Ermittlung der jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen erhöhen die betriebsbedingten Kosten in einer Abwassergebührenkalkulation ebenfalls – mit den dann entsprechen negativen Folgen für die Abwassergebührenzahler (z.B. Heiligenhaus im Kreis Mettmann oder etwa die Stadt Münster).
Forderung des BdSt NRW
Der BdSt NRW fordert alle NRW-Kommunen auf, bei der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen von den niedrigeren Anschaffungswerten auszugehen.
Die endgültigen Ergebnisse des großen Abwassergebührenvergleichs werden wir im Sommer der Öffentlichkeit vorstellen.
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