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Zwei rote Ampeln und ein Fußgänger an einer Straße vor einer Bahnunterführung
Weil Rheda-Wiedenbrück sich einen Radweg fördern lassen wollte, stehen zwei Ampeln im Abstand von gerade einmal 20 Metern am Straßenrand.
© Katrin Ernst/BdSt NRW

Zwei Ampeln 20 Meter nebeneinander

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Schwarzbuch 2025 NRW 30.09.2025, Jens Ammann

Weil Rheda-Wiedenbrück sich einen Radweg fördern lassen wollte, stehen zwei Ampeln im Abstand von gerade einmal 20 Metern am Straßenrand. So sehen es die Bürger. Für die Stadt ist es eine Ampelfurt, eine „Lichtsignalanlage mit vier Signalgebern“.

Entlang einer alten Bahntrasse wollte die Stadt Rheda-Wiedenbrück einen Fahrradweg bauen, der über die Pixeler Straße verläuft. 20 Meter neben dem geplanten Radweg befindet sich eine Querungsinsel, mit der man sicher über die Straße kommt. 2016 beantragte die Stadt über das Förderprogramm „Nahmobilität“ Mittel für den Bau eines Radweges. Als Fördervoraussetzung
wollte die Bezirksregierung Detmold, dass die Radfahrer sicher über die Straße kommen.

Erste Vorschläge wurden abgelehnt

Der Plan der Stadt sah daher zunächst vor, Geländer aufzustellen, um die Radfahrer zu einer vorhandenen Querungsinsel zu leiten. Dies hätte für Radfahrer einen Umweg von gerade einmal 20 Metern pro Richtung bedeutet. Das wollte die Bezirksregierung aber nicht. Daraufhin favorisierte die Stadt eine Verlängerung der Querungshilfe hin zur Radüberquerung. Das lehnte als Baulastträger jetzt der Landesbetrieb Straßen.NRW ab.

Entscheidungsfindung mit 7 Behörden 

Trotz dieser offenen Frage baute die Stadt erst einmal den Radweg. Die Bezirksregierung hatte die Projektförderung aber weiter daran gebunden, dass Radfahrer und Fußgänger im Verlauf des Radweges die Landstraße sicher überqueren können. An der Entscheidungsfindung, wie diese geforderte sichere Überquerung aussehen soll, waren schließlich sagenhafte sieben Behörden beteiligt – die die Gefahrenlage auch noch unterschiedlich bewerten:

  • die Verkehrsbehörde der Bezirksregierung
  • die Verkehrsbehörde des Kreises Gütersloh
  • die Verkehrsbehörde der Stadt
  • die Kreispolizeibehörde
  • der Baulastträger (also der Landesbetrieb Straßen.NRW)
  • der Baulastträger Stadt Rheda-Wiedenbrück
  • die Planungsabteilung der Stadt Rheda-Wiedenbrück

Zwei Ampeln sind eigentlich eine

Als Ergebnis der Abstimmungen stehen nun aus Sicht der Bürger zwei Ampeln an der Straße – gerade einmal im Abstand von lediglich 20 Metern voneinander. Die Stadt aber sieht hier nur eine synchron geschaltete Ampelanlage, denn: „Die Irritation […] basiert darauf, dass der Querungsbereich nicht die übliche Länge von ca. 4 m, sondern eine Furt von 20 m zw. der gradlinigen Verbindung des Radweges und der vorh. Verkehrsinsel hat“, so die Stadt auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler im Juni 2025.

Die Stadt sagt also: Die zwei Ampeln sind eigentlich nur eine. Außerdem teilt sie in der Antwort mit, dass die Mehrheit der beteiligten Behörden die Notwendigkeit der Lichtsignalanlage bezweifelte, auch die Gefahrenlage hätten sie sehr unterschiedlich eingestuft. So habe die Bezirksregierung Detmold eine sichere Querung nur mit einer Lichtsignalanlage als erreichbar betrachtet. Da die Verwaltung als Zuwendungsempfänger in Abhängigkeit zur Förderbehörde, also zur Bezirksregierung, stehe, habe die Stadt die Lichtsignalanlage politisch beschlossen.

Die Bezirksregierung schreibt am 14.5.2025 jedoch dem BdSt auf Nachfrage, „dass für die Förderung die Verkehrssicherheit die Radfahrerquerung gewährleistet werden sein müsse. Dafür sind grundsätzlich verschiedene Varianten denk- und umsetzbar. Eine konkrete Variante wurde von der Bezirksregierung nicht gefordert.“

Falsche Lichtsignalgeber, nur Gelb und Grün

Nachdem die Ampeln endlich aufgestellt waren, fiel jedenfalls auf, dass die Lichtsignalgeber falsch waren. Bei der Bestellung hatte sich die Stadt nicht ausreichend mit anderen Behörden abgestimmt. Denn aus Gründen der Verkehrssicherheit verlangten der Baulastträger und die Verkehrsbehörde des Kreises Gütersloh, dass der Signalgeber über der Fahrbahn (Peitschenmast) montiert
wird. Außerdem sollten statt der nur zwei (gelb/grün) nun drei Signalgeber (rot/gelb/grün) montiert werden. Allein die Nachrüstung kostete fast 14.000 Euro.

Kosten und Folgekosten

Apropos Kosten: Die sind für die Stadt anscheinend nicht ganz klar. Am 13.6.2025 bezifferte sie die Kosten gegenüber dem BdSt auf knapp 51.000 Euro, am 25.6.2025 auf knapp 47.000 Euro. Doch damit ist noch nicht Schluss, denn eine Ampel verursacht Folgekosten. Laut Stadt betragen sie erfahrungsgemäß 1.000 bis 1.500 Euro jährlich.

Der Bund der Steuerzahler meint:

Ob eine oder zwei Ampeln, die fast nebeneinanderstehen: 40 Meter Umweg sind jedem Radfahrer zuzumuten. Weder Steuergeld noch Folgekosten schienen bei der Investition eine Rolle gespielt zu haben. Hier waren wohl zu viele Köche am Werk. Und jetzt will es keiner gewesen sein.

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