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Zum Steuerzahlergedenktag

Presseinformation / Steuerpolitik 20.07.2017

Warum dieser Tag ein Beitrag zum demokratischen Diskurs ist

Mit einer Prognose für die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote 2017 von 54,6 Prozent fällt der diesjährige Steuerzahlergedenktag auf den 19. Juli. Rein rechnerisch steht ab diesem Tag das erwirtschaftete Einkommen von Bürgern und Betrieben zur freien Verfügung. Zuvor mussten die Einkommen rein statistisch über Steuern und Sozialabgaben wie Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung zwangsweise abgeführt werden. Da Bürger und Betriebe auch zwangsläufig die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden diese Quasi-Steuern in der Quote berücksichtigt.

Die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote setzt – vereinfacht erklärt – das Volkseinkommen ins Verhältnis zum Aufkommen aus Steuern und Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung. Erfasst und ausgewiesen werden die zugrundeliegenden gesamtwirtschaftlichen Werte in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Statistischen Bundesamts. Ein Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird deshalb nicht hergestellt, weil diese Maßeinheit zu groß ist. So werden beispielsweise auch Abschreibungen von Betrieben im BIP berücksichtigt.

Der Steuerzahlergedenktag greift auch die Beiträge zur Sozialversicherung auf. In der Sache sind diese selbstverständlich keine Steuern. Völlig richtig ist, dass man durch die Zwangsbeiträge Anwartschaften erlangt. Ein klares Äquivalenzgebot wird aber kaum noch eingehalten, denn innerhalb der Sozialsysteme werden zunehmend Umverteilungsmechanismen geschaffen. Zudem muss auch bei den Sozialversicherungssystemen die Frage nach der effizienten und sparsamen Mittelverwendung gestellt werden. So häuft die Arbeitslosenversicherung Rücklagen in ungeahnter Höhe an. Elf Milliarden Euro Rücklagen genügen aus unserer Sicht – genau deshalb empfehlen wir Beitragssenkungen, um Bürger und Betriebe zu entlasten.

Schließlich soll der Steuerzahlergedenktag eine konstruktive, aber auch kritische Diskussion über die Belastungen der Bürger und Betriebe, über die vielen Gegenleistungen des Staates und der Sozialversicherungsträger sowie über die Prioritäten in der Steuer- und Finanzpolitik flankieren. In keiner Weise soll der Steuerzahlergedenktag andeuten, dass alle bis dahin gezahlten Gelder verschwendet oder missbraucht werden. Vielmehr sollen Bürger und Betriebe über die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Gegenleistungen aufgeklärt werden. Dieser Beitrag zur Transparenz stärkt den demokratischen Diskurs in Deutschland.

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