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ZOB – der kleine BER

Meldungen 30.04.2021

Rechnungshof prüft Schwarzbuchfall von 2018

Der Rechnungshof von Berlin hat sich in seinem diesjährigen Jahresbericht u.a. mit der Sanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) beschäftigt und bestätigt mit seinen Prüfungsfeststellungen die Vorwürfe, die der Bund der Steuerzahler bereits seit Anfang 2018 mehrfach in den Medien geäußert hatte. Die sich schon damals abzeichnenden Kosten- und Terminüberschreitungen werden zwischenzeitlich sogar noch weit übertroffen. Die Hauptverantwortung sieht der Bund der Steuerzahler bei den damals zuständigen Senatoren Michael Müller und Andreas Geisel (beide SPD).

Den seit Juni 2016 laufende Umbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) am Berliner Messedamm hatte der Bund der Steuerzahler seit Anfang 2018 wiederholt kritisch kommentiert. Damals begann sich abzuzeichnen, dass auch bei diesem Bauprojekt Kostenrahmen und Fertigstellungstermin aus dem Ruder laufen. Während Anfang 2015 noch Kosten von 14,3 Millionen Euro veranschlagt worden waren, hatten sich die Gesamtkosten mittlerweile schon mehr als verdoppelt. Der Fertigstellungstermin war von 2019 auf 2021 verschoben worden. In mehreren Interviews hatte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin e.V., Alexander Kraus, als Ursache die mehrfachen Umplanungen am ZOB ausgemacht.

Mit den jetzt in seinem Jahresbericht vorgelegten Prüfungsfeststellungen bestätigt der Rechnungshof die vom Bund der Steuerzahler angeführten Vorwürfe und zeichnet ein vernichtendes Bild. So hatte die Senatsverwaltung 2013 noch Gesamtkosten von 3,7 Millionen Euro ermittelt. Nach zwischenzeitlich erfolgten erheblichen Planänderungen geht der Rechnungshof mittlerweile von einer Verzehnfachung der Gesamtkosten aus. Außerdem dürfte sich die Fertigstellung des ZOB noch bis mindestens 2022 verzögern.

Als Ursachen für diese Kostenexplosion und Terminüberschreitung führt der Rechnungshof den gänzlichen Verzicht auf die vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Nichteinhaltung von Zuständigkeiten und die Umgehung von Regelverfahren für Baumaßnahmen der öffentlichen Hand an. Das Handeln der damals für den Verkehr zuständigen Senatsverwaltung bezeichnet der Rechnungshof als vorschriftswidrig und unwirtschaftlich. Sie habe zudem die ihr obliegenden Bauherrenaufgaben in erheblicher Weise vernachlässigt und ist ihrer Verantwortung als Bauherrin nicht gerecht geworden.

Bemerkenswert ist, dass die heute für Verkehr zuständige Senatsverwaltung in ihrer Stellungnahme die Beanstandungen vollständig einräumt und ankündigt, sich künftig an die Vorschriften halten zu wollen. Dabei muss man wissen, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in dem heutigen Zuschnitt erst seit Dezember 2016 durch Regine Günther (Grüne) geleitet wird. Zuvor gehörte das Verkehrsressort noch zu dem Verantwortungsbereich des damaligen Stadtentwicklungssenators Andreas Geisel (SPD), der das Amt im Dezember 2014 von dem heutigen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) übernommen hatte und selbst zwischenzeitlich zum Innensenator befördert wurde.

Den Lauf nahm diese Kostenexplosion nach Meinung des Bundes der Steuerzahler damit bereits 2013, als unter der Amtsführung des damaligen Senators Michael Müller ohne eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ins Blaue hinein ein Auftrag für die Erstellung von Bauplanungsunterlagen erteilt wurde. Erst im Nachhinein setzte sich die Verwaltung vertieft mit der Baumaßnahme auseinander und stellte dann fest, dass mit den geschätzten 3,7 Millionen Euro der ZOB gar nicht erweitert werden könnte, sondern einige Haltestellen sogar aufgegeben werden müssten.

Noch unter Müller wurden dann 2014 neue Bauplanungsunterlagen aufgestellt, die Gesamtkosten von 15 Millionen Euro aufwiesen. In den Jahren 2015 und 2016 wurden dann unter der neuen Leitung von Geisel zahlreiche weitere Umplanungen entschieden, von denen nahezu sämtliche Anlagen des Grundstücks betroffen waren. Die Umplanungen waren insgesamt so tiefgreifend, dass sie im Dezember 2016 – also ein halbes Jahr nach Baubeginn – in der Aufstellung von abermals neuen Bauplanungsunterlagen mündeten, die nach ihrer Prüfung dann schon Gesamtkosten von 36,3 Millionen Euro aufwiesen. Auf die vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hatte die Senatsverwaltung aber auch zu diesen Umplanungen wieder verzichtet. Seitdem sind die Gesamtkosten noch weiter gestiegen und belaufen sich auf nunmehr 39,1 Millionen Euro.

Besonders ärgerlich findet der Bund der Steuerzahler das Lippenbekenntnis von Andreas Geisel (SPD) als frischgebackener Stadtentwicklungssenator am 11. Dezember 2014 im Berliner Abgeordnetenhaus. Damals hatte er sich zur Baukostenexplosion an der Staatsoper Unter den Linden geäußert: "Es hat eine Auswertung des bisherigen Verlaufs gegeben. Dabei hat sich herausgestellt, dass es in Zukunft dringend erforderlich ist, wichtige Planungsschritte vor dem Bau abzuschließen. (…) In dieser Größenordnung ist die Konsequenz zu ziehen, dass solche Planungsschritte abgeschlossen werden müssen und vor allem nach Baubeginn und während der Bauzeit ein Redaktionsschluss zunächst einmal einzuhalten ist, also nicht noch zusätzliche Erweiterungen stattfinden dürfen." Beherzigt hat Geisel damals seine eigenen Worte anschließend offenbar nicht, meint der Bund der Steuerzahler. Oder es hat ihn einfach nicht interessiert!

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am Berliner Messedamm Ecke Masurenallee war 1966 eröffnet und nach Angaben des Berliner Senats seitdem lediglich provisorisch instand gesetzt worden. 2013 wurde daher die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des ZOB entschieden. Seit Juni 2016 bis voraussichtlich 2022 läuft die Grundinstandsetzung und Erweiterung. Eigentümer des Grundstücks ist das Land Berlin. Der ZOB wird von einer Tochtergesellschaft der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) betrieben.

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