Zinssatz von 0 Prozent wäre angemessen!
Das machten wir im Finanzausschuss deutlich / BdSt-Stellungnahme enthält weitere Forderungen
Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zur Neuregelung der Finanzamtszinsen bei Nachzahlungen und Erstattungen: Der Bund der Steuerzahler war als Sachverständiger geladen – stellvertretend hinterfragte Steuerabteilungsleiterin Daniela Karbe-Geßler (Foto) die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Höhe des Zinssatzes von 1,8 Prozent, der den vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr ersetzt.
Grundlage der Anhörung war der eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Damit will die Bundesregierung den Zinssatz ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform ausgestalten. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes von 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) soll alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert werden. Die erste Evaluierung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Unsere Position – die wichtigsten Punkte
- Wir fordern einen einheitlichen Zinssatz für alle Zinstatbestände, also auch für Stundungs- und Aussetzungszinsen sowie Säumniszuschläge.
- Zudem kritisieren wir die Ermittlung des Zinssatzes von 1,8 Prozent. Maßgeblich sollte der Basiszins sein, der aktuell im Minus liegt. Daher ist 0 Prozent der einzig richtige Satz!
- Die Überprüfung des Zinssatzes sollte nicht alle drei Jahre erfolgen, sondern jährlich.
- In unserer schriftlichen Stellungnahme weisen wir zudem daraufhin, dass Erstattungszinsen entweder wieder steuerfrei werden oder Nachzahlungszinsen zumindest abzugsfähig sein müssen.
- Nicht nur die Zinsen in der Abgabenordnung müssten überprüft werden. Auch die Zinsen für Pensionsrückstellungen und Abzinsungen im Einkommensteuergesetz sollten angepasst werden.
Wie geht es jetzt weiter? Der Finanzausschuss hat nun die Möglichkeit, den Gesetzentwurf an entsprechenden Stellen anzupassen.