Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum!
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Wohnkosten-Verbändeallianz NRW appelliert an die Kommunen
Die Wohnkosten-Verbändeallianz NRW, der auch der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen angehört, appelliert an die Kommunen im Land: Wohnkosten begrenzen, differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer einführen!
Wohngrundstücke mehr belastet
Berechnungen des Landes zeigen, dass sich das Messbetragsvolumen deutlich zu Lasten der Wohngrundstücke verändert. Nach den bisherigen Zahlen lag der Anteil der Wohngrundstücke bei 62 Prozent. Nach der Neubewertung steigt der Anteil auf 74 Prozent.
Differenzierte Hebesätze rechtssicher
In einem vom Landesfinanzministerium in Auftrag gegebenem Gutachten kommen die renommierten Steuerrechtler Prof. Drüen und Prof. Krumm zu dem Ergebnis, dass differenzierte Hebesätze rechtssicher eingeführt werden können. Damit hat es jede Kommune in der eigenen Hand, die Wohnkosten zu begrenzen. Dabei sollte auch bedacht werden, dass daneben weitere Anstiege bei den Gebühren drohen.
Land und Kommunen
Die mangelnde Bereitschaft des Landes, die Kommunen stärker an den Landessteuereinnahmen zu beteiligen, darf nicht zu Lasten der Bürger und Eigentümer vor Ort gehen. Schon jetzt hat Nordrhein-Westfalen die höchsten Grundsteuerhebesätze in Deutschland.
Appell der Wohnkosten-Verbändeallianz
Unser Appell: Denken Sie an die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer in Ihrer Kommunen und nutzen Sie die Möglichkeit differenzierte Hebesätze einzuführen. Die Grundsteuerreform darf das Wohnen nicht noch weiter verteuern!
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