Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Wo Struppi für Tim zu teuer wäre

Wo Struppi für Tim zu teuer wäre

Presseinformation 05.12.2023

Hundesteuer-Vergleich für Rheinland-Pfalz

Für viele Menschen ist der Hund ein richtiges Familienmitglied – und kann genauso ins Geld gehen. Betrachtet man die Ergebnisse der aktuellen BdSt-Umfrage unter den 50 größten Kommunen in Rheinland-Pfalz zeigt sich deutlich: Ob Pudel, Labrador oder Terrier, Hunde können sehr teure Begleiter sein. Denn je nach Anzahl, Hunderasse und Wohnort müssen 45 bis hin zu 1.680 Euro jährlich an Hundesteuer gezahlt werden. Und das, obwohl die Hundesteuer eine überflüssige Bagatellsteuer darstellt, die endlich abgeschafft gehört.

Steuern gibt es in Deutschland viele, doch einmal erhoben werden sie selten wieder abgeschafft. Eine davon ist – mit langer Tradition – die Hundesteuer, welche bereits im Mittelalter als „Hundekorn“ erhoben wurde. Erstmals als Steuer eingeführt hatte sie Offenbach am Main im Jahre 1807 und zwar zur Tilgung von Kriegsschulden. Dass die Hundesteuer bis heute besteht, ist aber nicht die Schuld Napoleons, sondern eher eine Überraschung. Denn bis heute ist die Hundesteuer eine recht aufkommensschwache Bagatellsteuer. So haben die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden zusammen im Jahr 2022 nur rund 22 Mio. Euro über die Hundesteuer eingenommen. Das sind magere 0,32 Prozent am gesamten kommunalen Steueraufkommen von rund 6,8 Mrd. Euro.

Jede Gemeinde kann den Hundesteuersatz selbst bestimmen. Dadurch hängt es vom Wohnort ab, ob ein Hund niedrig oder hoch besteuert wird. In 40 der 50 betrachteten Städte und Gemeinden steigt der Steuersatz mit weiteren im Besitz befindlichen Hunden an. So wird sich eine Lenkungswirkung erhofft, damit Hundefreunde die Anzahl ihrer bellenden Gefährten beschränken. Zudem erheben 35 dieser Kommunen eine besondere erhöhte Steuer auf Hunderassen, welche als gefährlich gelten – die sog. Kampfhundesteuer. Eine einheitliche Besteuerung unabhängig von der Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde kommt unter den betrachteten Kommunen höchst selten vor: Nur Neuwied mit 96 Euro pro Hund und Bad Kreuznach mit 108 Euro differenzieren den Steuersatz nicht.

Wo es besonders teuer oder günstig ist

Werden die 50 größten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden in Bezug auf den ersten „normalen“ Hund betrachtet, so ist die Landeshauptstadt Mainz mit 186 Euro pro Jahr am teuersten. Auf Platz 2 folgt Landau mit 144 Euro pro Jahr. Den dritten Platz teilen sich mit jeweils 120 Euro pro Jahr Ludwigshafen, Trier und Kaiserslautern. Am günstigsten haben es Hundebesitzer dagegen in Nieder-Olm mit jährlich 45 Euro, dicht gefolgt von Böhl-Iggelheim mit 50 Euro im Jahr und Montabaur mit 51 Euro im Jahr.

Wer sich mit einem Hund nicht zufrieden gibt, zahlt für den zweiten „normalen“ Hund in Mainz mit 216 Euro pro Jahr wieder am meisten. Platz 2 mit je 168 Euro teilen sich Trier, Kaiserslautern und Frankenthal (Pfalz). Den dritten Platz mit jeweils 156 Euro teilen sich Bendorf und Morbach. Am günstigsten ist der Zweithund dagegen in Nieder-Olm und Betzdorf mit je 60 Euro pro Jahr. Montabaur folgt dicht mit 66 Euro pro Jahr.

Beim dritten und jedem weiteren Hund ist Worms mit 230 Euro pro Jahr am teuersten. Knapp dahinter folgen Kaiserslautern und Trier mit je 228 Euro pro Jahr. Den dritten Platz teilen sich die Landeshauptstadt Mainz und Bitburg mit jeweils 216 Euro pro Jahr. Am günstigsten sind erneut Betzdorf mit 60 Euro, Nieder-Olm mit 78 Euro und Montabaur mit 81 Euro pro Jahr.

Kampfhunde können extra teuer sein

Bei den sog. Kampfhunden gibt es vielerorts eine besonders hohe Besteuerung. Niedrige Werte im Vergleich zeigen hingegen oftmals an, dass keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde erhoben wird. Am teuersten ist die Haltung eines Kampfhundes in Morbach mit satten 1.250 Euro pro Jahr. Mit weitem Abstand folgen Wittlich mit 800 Euro und Bitburg mit 792 Euro pro Jahr. Die niedrigsten Steuersätze gibt es hier dagegen in Böhl-Iggelheim mit 50 Euro, in Montabaur mit 51 Euro und im Limburgerhof mit 54 Euro pro Jahr.

Wer sich jedoch nicht mit einem als gefährlich geltenden Hund begnügen kann, zahlt in Boppard für den zweiten Kampfhund mit 1.320 Euro pro Jahr am meisten. Damit führt die Stadt im Oberen Mittelrheintal eine Gruppe von fünf Kommunen an, die einen vierstelligen Hundesteuersatz erheben. Auf Boppard folgen Morbach mit 1.250 Euro, Wörth am Rhein mit 1.050 Euro sowie Ludwigshafen und Mülheim-Kärlich mit je 1.000 Euro pro Jahr. Beim dritten und jedem weiteren Kampfhund haben Boppard mit 1.680 Euro pro Jahr und Wörth am Rhein mit 1.575 Euro pro Jahr die höchsten Steuersätze. Auf Platz 3 liegt Morbach mit 1.250 Euro pro Jahr. Montabaur verlangt mit 66 Euro bzw. 81 Euro pro Jahr am wenigsten für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund. Es folgt jeweils Limburgerhof mit 84 Euro pro Jahr. Beim zweiten gefährlichen Hund teilt sich Limburgerhof den Platz mit Römerberg.

Wenn der Hund keine Hundesteuer kostet

Allerdings fällt die Hundesteuer nicht für jeden Hund an. Löblich ist es, dass zumindest 15 Kommunen eine zeitlich begrenzte Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund gewähren. In Ingelheim und Trier gilt in diesem Fall sogar eine unbefristete Steuerbefreiung. Da die Tierheime regelmäßig von den Städten mitfinanziert werden, entlastet ein Vierbeiner weniger auch die Stadtkasse. Eine Steuerbefreiung für die Dauer von zwei Jahren bewilligen Kaiserlautern und Ludwigshafen. In Koblenz, Zweibrücken, Speyer und mehreren anderen Städten erfolgt eine Steuerbefreiung von einem Jahr. Darüber hinaus können Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, oder Blindenhunde, zu einer Steuerbefreiung führen.

BdSt bekräftigt Forderung nach Abschaffung der Hundesteuer

„Der Hundesteuer-Vergleich 2023 belegt, dass die Hundesteuer weiterhin mehr von politischer Willkür als von sachlichen Erwägungen geprägt ist. Anders lässt sich die extrem große Spannbreite bei den Hundesteuersätzen nicht erklären, die abhängig vom Wohnort, Rasse und Anzahl der Hunde von 45 Euro bis hin zu astronomischen 1.680 Euro reicht. Es ist auch nicht so, dass die Steuereinnahmen nur zweckgebunden z.B. zur Beseitigung von Hundekot oder Herrichtung von Hundewiesen verwendet werden würden“, kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Als geradezu lächerlich aufkommensschwache Bagatellsteuer sollte die Hundesteuer endlich abgeschafft werden. In vielen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Schweden ist die Hundesteuer schon längst auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet. Es ist an der Zeit nachzuziehen.“

Hinweis: Dem Anhang der Pressemitteilung kann der vollständige Hundesteuer-Vergleich entnommen werden. 

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland