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Wirtschaftsministerium steuert Energiewende „unzureichend“
Bericht des Bundesrechnungshofs alarmiert: Sichere und preisgünstige Stromversorgung „unzureichend“ gesteuert
Das Wirtschaftsministerium steuert die Energiewende im Hinblick auf die sichere und preisgünstige Stromversorgung „unzureichend“: Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in einem Sonder-Bericht zur Energiewende.
Die Bundeshaushaltsordnung sieht vor, dass der Bundesrechnungshof über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung jederzeit den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung unterrichten kann. Die besondere Bedeutung des Themas liegt auf der Hand, da erhebliche Ausgaben und Kosten im Raum stehen. Die Rechnungsprüfer verweisen auf eine Studie aus dem Jahr 2016, die davon ausgeht, dass in den Jahren 2000 bis 2025 einschließlich der Netzausbaukosten insgesamt rund 520 Mrd. Euro für die Energiewende allein im Bereich der Stromerzeugung aufgebracht werden müssen. Die der gesamten Energiewende zurechenbaren Ausgaben und Kosten schätzt der Bundesrechnungshof allein für das Jahr 2017 auf 34 Mrd. Euro.
Wir betonen: Die Energiewende macht sich auch bei den Strompreisen für Privathaushalte bemerkbar. Diese sind in Deutschland die höchsten in der Europäischen Union und liegen um 43 Prozent über dem EU-Durchschnitt, stellen die Rechnungsprüfer fest. Treiber der hohen Strompreise sind vor allem die staatlich geregelten Preisbestandteile wie beispielsweise die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage).
Das Fazit des Berichtsentwurfs ist alarmierend: Danach steuere das für die Energiewende zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Energiewende mit Blick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin „unzureichend“. So habe das Ministerium beispielsweise noch nicht einmal festgelegt, was es unter einer preisgünstigen Versorgung verstehe. Das System der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile müsse grundlegend reformiert werden, da andernfalls das Risiko bestehe, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Akzeptanz für die Energiewende zu verlieren, resümieren die Rechnungsprüfer.
Der BdSt fordert
Mit Blick auf die hohen Strompreise für Privathaushalte fordert der Bund der Steuerzahler konkret, die Stromsteuer auf den von der EU vorgegebenen Mindestbetrag zu senken und somit nahezu abzuschaffen. Der überzeugende Positiv-Effekt: Dadurch könnte ein durchschnittlicher Haushalt um rund 80 Euro pro Jahr entlastet werden.
Zudem müssen die Maßnahmen der Energiewende immer auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Der politisch beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung mit Milliarden-Entschädigungen für die Betreiber ist ein Beispiel, wie es nicht geht. Dieser ist für die Steuerzahler teurer als nötig, da die Politik per Beschluss auf einen nationalen Alleingang gesetzt hat statt auf den bereits bestehenden CO2-Preis im Europäischen Emissionshandel. Als Bund der Steuerzahler mahnen wir: Eine teure Symbolpolitik können wir uns nicht leisten!