Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge
Soli-Klage jetzt vor dem Bundesfinanzhof
Wir machen uns für sachgerechte Steuerpauschalen stark!
BdSt setzt sich in Expertenanhörung für höhere Behinderten-Pauschbeträge ein
Menschen mit Behinderung haben oft höhere Aufwendungen. Diese Kosten können zwar bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, doch häufig ist ein aufwendiger Einzelnachweis nötig, weil die entsprechenden Steuerpauschalen noch aus dem Jahr 1975 stammen und nicht mehr zeitgemäß sind. Der Bund der Steuerzahler setzt sich daher seit langem dafür ein, die Behinderten-Pauschbeträge im Steuerrecht anzuheben und an das Sozialrecht anzupassen.
Jetzt hat der Gesetzgeber einen Entwurf zur Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge vorgelegt. Das haben wir in der Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ausdrücklich begrüßt. Allerdings wiesen wir auch darauf hin, dass diese Pauschbeträge regelmäßig angepasst werden sollten, um der Vereinfachungsfunktion gerecht zu werden: Die jetzige Anhebung ersetzt nicht die Überprüfung und die Anpassung in den nächsten Jahren! Zudem gehören auch andere Freigrenzen und Pauschalen ständig auf dem Prüfstand. In unserer Broschüre „70 Vorschläge zur Steuervereinfachung“ haben wir zahlreiche Beispiele zusammengetragen, wo eine Anpassung dringend nötig ist.
Zum aktuellen Gesetzentwurf
Dieser sieht eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Anpassung an das Sozialrecht vor. So soll der Höchstbetrag von 3.700 Euro auf 7.400 Euro steigen. Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwendigen Einzelnachweis von Ausgaben. Zudem soll ein Fahrkosten-Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll ebenfalls erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 ein neuer Pauschbetrag eingeführt werden.