Wir haben ein neues Musterverfahren
Festsetzungsfrist bei Verlusten / Klage vor Finanzgericht Münster erhoben
Im neuen Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) geht es um die konkrete Frage, ob Steuerzahler mit Verlusten (z.B. „negative Vermietungseinkünfte“) neben Einkünften aus Arbeitslohn nur 4 Jahre Zeit für die freiwillige Einkommensteuererklärung oder doch länger Zeit haben (max. 7 Jahre wie bei der Pflichtveranlagung).
Der Fall im Detail – Hier geht es um „negative Vermietungseinkünfte“
Die Klägerin reichte ihre Steuererklärung mit ihren Verlusten für das Jahr 2016 erst Ende 2021 ein. Das Finanzamt lehnte die Veranlagung mit der Begründung auf den Ablauf der Festsetzungsfrist Ende des Jahres 2020 ab, weil es sich um eine freiwillige Antragsveranlagung handele. Die Verluste wurden somit steuerlich nicht berücksichtigt. Wären der Klägerin aber Gewinne aus der Vermietung entstanden, wäre es eine Pflichtveranlagung mit der Folge der längeren Festsetzungsfristen gewesen. Gegen die Ablehnung des Finanzamtes auf Veranlagung wurde Klage vor dem Finanzgericht Münster erhoben, die wir unterstützen. Das Aktenzeichen lautet: 13 K 2534/22 E.
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