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Gerechtigkeit für die Steuerzahler
Weltkulturerbe Völklinger Hütte - Auch ordentliches Kündigen will gelernt sein
Früher wurde in den Hochöfen des heutigen Weltkulturerbes Völklinger Hütte im Saarland Eisenerz eingeschmolzen, doch mittlerweile ist das Weltkulturerbe auch im Verheizen von Steuergeld ganz gut geworden.
So kostete die verpatzte Kündigung des damaligen Geschäftsführers der landeseigenen Gesellschaft rund 150.000 Euro. Zu den genauen Hintergründen und Folgen dieses Fiaskos schweigt die Leitung gegenüber dem Steuerzahlerbund.
Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte (kurz WVH) ist ein Industriedenkmal und Ort für Ausstellungen sowie andere Veranstaltungen im Saarland. Alleiniger Gesellschafter des WVH ist das Land Saarland. Allerdings ist das Hüttenensemble kein finanzieller Selbstläufer, vielmehr hängt das WVH zu einem guten Teil am Landestropf. Grund genug also, im Sinne der Steuerzahler effizient und kostensparsam zu wirtschaften. Der Landesrechnungshof war bei einer Prüfung aber alles andere als begeistert.
Zur vielfältigen Kritik des Prüfberichts aus dem Jahr 2014 gehörte auch der festgestellte Wasserkopf bei der kaufmännischen Leitung des WVH. So gab es einen kaufmännischen Geschäftsführer, dem zusätzlich ein Verwaltungsleiter nachgeordnet war. Den Posten des Verwaltungsleiters hielt der Rechnungshof letztlich für überflüssig, weil sich die Zuständigkeiten in weiten Bereichen überlagerten.
Die Kritik schien zwar Eindruck gemacht zu haben – aber es kam anders als vorgeschlagen. So wurde dem kaufmännischen Geschäftsführer zum 31. Juli 2015 gekündigt und stattdessen der Vertriebsleiter zu seinem Nachfolger ernannt. Das Kündigungsschreiben wurde ministerial abgestimmt und sollte durch einen Boten persönlich übergeben werden: der damalige kaufmännische Geschäftsführer sollte zudem ein Empfangsbekenntnis unterschreiben. Problem: Am Übergabetag wurde der Bote nach eigenen Angaben nicht zum Geschäftsführer vorgelassen. Die Kündigung wurde stattdessen einer Mitarbeiterin übergeben.
Und welch Überraschung: Der in Ungnade gefallene Geschäftsführer bestritt später den ordentlichen wie fristgerechten Erhalt der Kündigung. Es folgte ein Rechtsstreit vor dem Saarbrücker Arbeitsgericht, bei dem der Geschäftsführer in erster Instanz obsiegte. Im Zuge des zweitinstanzlichen Verfahrens kam es im Jahr 2019 zu einem Vergleich. Laut Presse kostete dieser banale Formfehler die Landesgesellschaft rund 150.000 Euro.
Alle Fragen des Bundes der Steuerzahler zu diesem teuren Fiasko wurden jedoch von der WVH-Leitung nicht beantwortet. Beispielsweise, wieso nicht sicherheitshalber eine zweite ordnungsgemäße Kündigung zugestellt wurde, wie die Vergleichssumme konkret zustande kam, ob die Versicherung den Schaden übernommen hat und wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten ausfielen.
DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT
Kündigungsschutzklagen gehören in Deutschland zum Alltag. Oft spielt dabei der fristgerechte und ordnungsgemäße Zugang der Kündigung eine große Rolle. Wie das rechtssicher zu bewerkstelligen ist, ist kein Hexenwerk. Ebenso wenig, was zu tun ist, wenn die erste Kündigung zu scheitern droht. Insofern ist schwer zu sagen, was die Steuerzahler wütender machen sollte: Der Umstand, dass die Zustellung der Kündigung so dilettantisch gescheitert ist? Oder dass sich die Landesgesellschaft zu diesem teuren Fiasko in eisiges Schweigen hüllt?