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„Weihnachtsfrieden“ beim Finanzamt

Presseinformation / Service 20.12.2017

Wenn der Fiskus auf Zwangsgelder und Vollstreckungen verzichtet

In vielen Bundesländern wird Steuergeld während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage mit einer gewissen Gelassenheit eingetrieben. Ursache dafür ist der so genannte Weihnachtsfrieden. Das heißt: Die Finanzämter sehen von Maßnahmen ab, die für Steuerzahler und ihre Familien belastend sein könnten. Der Fiskus verzichtet in den kommenden Tagen beispielsweise auf Zwangsgelder und Vollstreckungen.

Keinen Versandstopp gibt es aber für Steuerbescheide und Mahnungen. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Auch bereits fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.

In welchen Bundesländern die Finanzämter ein Herz für Steuerzahler haben, zeigt unsere Übersicht:

Bundesland Weihnachtsfrieden vom ... bis ...
Baden-Württemberg 23. Dezember 2017 bis 1. Januar 2018
Bayern 21. Dezember 2017 bis 1. Januar 2018
Brandenburg 21. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2017
Hessen 20. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2017
Nordrhein-Westfalen 17. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2017
Niedersachsen 18. Dezember 2017 bis 26. Dezember 2017
Rheinland-Pfalz 23. Dezember 2017 bis 1. Januar 2018
Sachsen 21. Dezember 2017 bis 1. Januar 2018
Thüringen 21. Dezember 2017 bis 26. Dezember 2017

Stand: 21.12.2017

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