Keine BdSt-Musterklage zur Grundsteuer in Niedersachsen
„Die Bürger wären beruhigt, die Finanzämter entlastet“
Wartezeit auf Steuererstattung deutlich angestiegen
Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen weist große Unterschiede auf
Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Steuerzahler im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Auf die Rückerstattung mussten die Steuerzahler im vergangenen Jahr allerdings deutlich länger warten als noch im Vorjahr. Denn die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in Baden-Württemberg stieg laut Auskunft des Finanzministeriums im Jahr 2022 auf 54 Tage an. Im Jahr 2021 hatten die Steuerzahler nur 46 Tage auf ihren Steuerbescheid von der Finanzverwaltung warten müssen.
Der starke Anstieg der Bearbeitungsdauer ist umso verwunderlicher, da bei den baden-württembergischen Finanzämtern im Jahr 2022 für den Veranlagungszeitraum 2021 um 3,3 Prozent weniger Einkommensteuererklärungen eingegangen sind als im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreswert in 2021 für den Veranlagungszeitraum 2020. Zudem wurde die Quote der Fälle, die nicht mehr von Sachbearbeitern sondern von einer Prüfsoftware bearbeitet wurden, im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr von damals 15,1 Prozent auf jetzt 16,5 Prozent gesteigert. Im Falle dieses sogenannten "Autofalls" wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELSTER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage.
„Dass die Bearbeitungszeit so drastisch von durchschnittlich 46 auf jetzt 54 Tage anstieg, ist ein Schritt in die ganz falsche Richtung“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Zudem lasse diese Entwicklung nichts Gutes für die Zukunft ahnen. „Die Finanzämter werden im Jahr 2023 sehr viel Arbeit mit den Grundsteuererklärungen und zusätzlichen Fällen wegen der Energiepreispauschale haben. Unsere Befürchtung ist groß, dass aufgrund dessen die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen nochmals länger wird und die Steuerzahler somit noch länger auf ihre Erstattung warten müssen. Das ist Haushalten, die auf das Geld in den heutigen Zeiten dringend angewiesen sind, nicht zuzumuten“, stellt Möller klar.
Zudem bleibt ein großes Ärgernis weiterhin bestehen, vielmehr ist es gar noch größer geworden. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern im Land. Im Jahr 2021 reichte die Spanne von 31 Tagen bis zu 63 Tagen. Im Jahr 2022 hatte das schnellste Finanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 35 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 80 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. „Dies bedeutet, dass Steuerzahler hier deutlich mehr als doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als Steuerzahler, die bei dem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Gegen diesen Missstand gilt es entschieden vorzugehen“, fordert der BdSt-Landesvorsitzende Möller.
Die Finanzverwaltung muss hier deutlich gegensteuern. Eine Lösung könnte die deutliche Ausweitung der Autofallquote sein, um die Sachbearbeiter zu entlasten. Die sehr aufwendige Grundsteuerreform fordert ihren Tribut nicht nur von genervten Bürgern sondern auch von den Finanzbeamten, die hier mit erheblicher Mehrarbeit konfrontiert werden. „Unverständlich ist für uns daher, warum es das Finanzministerium ablehnt, den Steuerzahlern die Papierformulare für die Grundsteuer unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Stattdessen müssen diese einzeln bei den Finanzämtern angefordert werden. Ein wirklich vermeidbarer Mehraufwand“, so Möller. Auch warum sich das Finanzministerium weigert, die Grundsteuerwertbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, ist aus Sicht des Steuerzahlerbundes nicht nachvollziehbar. Denn so muss jeder Bürger einzeln Einspruch einlegen. Ein Aufwand, der sowohl für die Bürger als auch für die Finanzverwaltung vermeidbar wäre.