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Wartezeit auf Steuererstattung darf nicht vom Wohnort abhängen

Presseinformation 21.01.2021

Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen weist große Unterschiede auf

Durchschnittlich 1.000 Euro erhalten Steuerzahler im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen war dabei auch im Jahr 2020, trotz zunehmend automatisierter Bearbeitung, mit durchschnittlich 48 Tagen generell zu lang. Den Ämtern zu Gute halten muss man für das vergangene Jahr allerdings die Mehrbelastung durch die Corona-Krise, die auch in Finanzämtern einen zeitlichen Mehraufwand erforderte. Die Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 49 Tagen im Jahr 2019 auf 48 Tage im Jahr 2020 ist daher lobenswert.

Diese Reduzierung zeigt aber auch, dass es den Finanzämtern in zukünftigen Jahren, in denen die Corona-Krise keine so zentrale Rolle mehr spielen wird, gelingen muss, den Bearbeitungszeitraum noch deutlicher zu senken. Denn wer in Zeiten von Corona die durchschnittliche Bearbeitungsdauer reduzieren kann, der muss dies in zukünftigen Nicht-Corona-Jahren erst recht schaffen.  

Ein großes Ärgernis im Hinblick auf die Finanzämter bleibt weiterhin bestehen. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern. Im Jahr 2019 reichte die Spanne von 33 Tagen bis zu 68 Tagen. In 2020 hatte das schnellste Finanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 35 Tagen. Das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 65 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. Dies bedeutet, dass Steuerzahler hier fast doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als Steuerzahler, die bei einem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Gegen diesen Missstand gilt es entschieden vorzugehen.

Abhilfe könnte hier die Flexibilisierung der Zuständigkeiten bei den Finanzämtern schaffen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Möglichkeit eröffnet, dass das zuständige Finanzamt durch ein anderes Finanzamt unterstützt wird. Personalengpässen kann damit wirksam entgegengetreten werden. Bei Finanzämtern, die mit der Bearbeitung ihrer Steuererklärungen im Rückstand sind, sollten daher andere Finanzämter in die Abarbeitung der Steuerfälle eingebunden werden.

Diese und andere Maßnahmen, wie sie von der Finanzverwaltung bereits erprobt werden, wie Rückruf- und Terminverarbeitungssysteme und eine weitergehende Digitalisierung, mit dem erklärten Ziel, hierdurch den Service gegenüber den Bürgern zu verbessern und die Bearbeitungszeiten von Steuererklärungen zu reduzieren, müssen weiter vorangetrieben werden. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Steuerzahler ihre Steuererstattung erhalten.

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