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Wachstumschancengesetz: Steuerzahlerbund nimmt Stellung

31.07.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18693

Der Entwurf für ein so genanntes Wachstumschancengesetz bietet insgesamt die Möglichkeit, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Dies meint der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt), der zu dem Entwurf Stellung genommen hat. Nach mehr als drei Jahren Krise sei es notwendig, Investitionsanreize zu setzen und Entlastungen für Bürger und Unternehmen zu beschließen.

Positiv zu beurteilen sei, dass mit dem Gesetz erneut einzelne Pauschalen und Freibeträge (zum Beispiel Verpflegungspauschalen, Betriebsveranstaltungen, GWG-Grenze, Grenze bei privaten Veräußerungsgeschäften) angepasst werden sollen. Auch die Erweiterungen beim Verlustabzug und der Wegfall von Grenzbeträgen, zum Beispiel bei der Gruppenunfallversicherung, sowie die Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht und die Erleichterungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung befürwortet der BdSt. Allerdings sei dies "längst nicht ausreichend".

Vielmehr müssten alle Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig überprüft und an die Inflation und Wertentwicklung angepasst werden. Dies biete sich jährlich im Rahmen des Jahressteuergesetzes an, meint der BdSt. Hier bleibe der aktuelle Gesetzentwurf noch hinter den Erwartungen zurück.

Obwohl mit dem Jahressteuergesetz 2022 die steuerliche Bemessungsgrundlage durch die Anpassungen des Bewertungsrechts an eine marktgerechte Bewertung bei Immobilien im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer angehoben wurde, seien parallel dazu keine Anpassungen der gesetzlich geregelten Freibeträge erfolgt. Insbesondere, wenn sich Änderungen an der Bemessungsgrundlage ergeben, müssten die dazugehörigen Freibeträge angepasst werden. Dies betreffe unter anderem aktuell das Erbschaftsteuergesetz. Die Anhebung dieser Freibeträge fehle auch in diesem Gesetzentwurf. Entsprechend der Inflation müssten die bisherigen Freibeträge auf 25.650 Euro, 128.200 Euro, 256.400 Euro, 512.800 Euro und 641.000 Euro angehoben werden.

Als nicht ausreichend erachtet der Verband weiterhin die Höhe der Entfernungspauschale. In seiner Stellungnahme weist er darauf hin, dass es sich bei hierbei um eine wichtige steuerrechtliche Regelung handelt, um die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip sicherzustellen. Eine Anhebung der Entfernungspauschale wirke für alle Berufspendlergruppen entlastend. Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof hätten immer wieder die Erforderlichkeit des steuerlichen Abzugs für Fahrtkosten zur Arbeit herausgestellt. Die Bundesregierung stelle richtigerweise in ihrem aktuellen Subventionsbericht klar, dass die Entfernungspauschale keine Subvention, sondern notwendig ist, um dem verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzip Genüge zu tun.

Kritisch betrachtet der BdSt zudem die Einführung von Anzeigepflichten bei innerstaatlichen Steuergestaltungen. Hier werde zum einen den Steuerzahlern und Steuerberatern Misstrauen entgegengebracht. Zum anderen blieben Fragen in der praktischen Anwendung offen. Inwieweit dies wachstumsfördernd wirken soll, bleibe offen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 27.07.2023

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