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VRR-Vorstandsmitglied geht und kriegt weiter Gehalt
Ein Vorstandsmitglied des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) verlässt vorzeitig seinen Posten. Sein Vertrag läuft jedoch noch bis Ende Dezember 2027. Wie viel Prozent seines Jahresgehalts von 246.000 Euro er bis Vertragsende bekommt, ob er eine Abfindung und Boni erhält oder ob er den Dienstwagen weiter nutzen darf – zu all diesen Fragen schweigt der VRR.
Im März 2024 berichteten die „Rheinische Post“ und die „Welt“, dass sich der VRR überraschend von einem Vorstandsmitglied trennt. Laut vertraulichen Quellen auch dieser Zeitungen sind persönliche Verfehlungen der Grund. Die Juristen des VRR seien aber zu dem Schluss gekommen, dass die Vorgänge keine Kündigung des noch 3,5 Jahre laufenden Vertrags erlauben würden. Die Trennung sei jedoch unvermeidbar, weil die CDU-Fraktion in den VRR-Aufsichtsgremien darauf bestünde. Der Anwalt des Vorstandsmitglieds hätte eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen vorgeschlagen.
Es zeichne sich ab, dass das Vorstandsmitglied rund 90 Prozent seines Gehalts weiter erhalten werde. Auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler bestätigte der VRR, dass das Vorstandsmitglied seinen Posten zum 31.3.2024 niedergelegt hat. Weitere Details aus Arbeitsverträgen und internen Beschlussvorlagen würden jedoch nicht kommentiert. Darüber hinaus handele es sich um personenbezogene Daten, die nicht an Dritte weitergegeben werden. Der VRR bedauere, dass Personalinformationen aus internen Gesprächen und Gremiensitzungen in die Öffentlichkeit gelangt seien.
Eine einfache Personalangelegenheit, die man lediglich mit drei dürren Sätzen aus der Welt schaffen kann, sieht der BdSt in diesem Fall allerdings nicht. Das Vorstandsmitglied wird seit seinem Amtsantritt 2014 aus öffentlichen Mitteln bezahlt – und zwar fürstlich: So geht aus dem Gesamtabschluss für 2022 hervor, dass das Vorstandsmitglied 246.000 Euro jährlich erhält. Stimmen die Berichte in der Presse, kämen in den 3,5 Jahren bis zum Vertragsende also Ausgaben von gut 700.000 Euro zusammen, ohne dass dem eine Leistung gegenübersteht.
Kein Einzelfall: Immer wieder kommt es vor, dass Führungskräfte der öffentlichen Hand auf Kosten der Steuerzahler vor Vertragsablauf entlassen werden. Die Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, was dieser vorzeitige Abgang kostet, zumal davon auszugehen ist, dass über kurz oder lang auf diesem Posten parallel ein Nachfolger finanziert werden muss. Mangelnde Transparenz sehen wir auch bei
den Fragen, ob die Trennung beim VRR juristisch geprüft wurde, ob sie aus nachvollziehbaren Gründen erfolgte oder ob politische Ränkespiele dahinterstecken.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Das berechtigte öffentliche Interesse an der Verwendung öffentlicher Mittel scheint dem VRR keinen Cent wert zu sein. Zudem wird bei so viel Heimlichtuerei eine sachgerechte und kritische Berichterstattung von Journalisten unmöglich gemacht. Letztlich wird mit journalistischer Recherche Steuergeldverschwendung aufgedeckt – hier aber wird die Recherche verhindert. Der BdSt hat sich immer auch für Transparenz von Haushaltsplänen etc. eingesetzt.
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