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Vorsteuervergütung an inländische Unternehmer: Schemaänderung Massendatenschnittstelle (ELMA5)
Die ELMA-Dienste stehen ab 01.01.2023 für den "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer" ausschließlich in der Schema-Version 9.0.0 zur Verfügung. Dies teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.
Sofern man zum Versand der Daten statt des SFTP-Filetransfers den Upload-Client im BZSTOnline-Portal verwenden wolle, solle man hierfür den Dienst "Versand von Massendaten an die ELMA5-Schnittstelle" nutzen.
Daten, die mit der alten Schema-Version 000001 (Dienst "Versand von Anträgen zur Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer an die ELMA5-Schnittstelle") übersendet werden, könnten nicht mehr verarbeitet werden, betont das BZSt.
Weitere Informationen, wie das aktuelle Kommunikationshandbuch oder die aktuelle Schnittstellenbeschreibung, seien auf den Seiten des BZSt zu finden (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/Elektronische_Datenuebermittlung/elektr_datenuebermittlung.html).
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 27.01.2023