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VORSORGEVOLLMACHT Kaiserslautern

Bund der Steuerzahler Rheinland Pfalz e. V. 15.10.2019

Rechtsanwalt Martin Frömel informiert über das Thema sowie die gesetzlichen Regelungen und gibt zahlreiche Hinweise und Tipps, was bei der Erstellung der Verfügung beachten werden soll.

Durch Krankheit, einen Unfall oder zunehmendes Alter können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr selbst über persönliche Angelegenheiten entscheiden kann. Vorsorge treffen lässt sich für einen solchen Fall mit einer Vorsorgevollmacht. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, die Wünsche des Betreffenden umzusetzen und Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen. Diese kann sich auch auf finanzielle und rechtliche Bereiche erstrecken und soll die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig machen. Der Bevollmächtigte hat auch die Beachtung des Inhalts einer Patientenverfügung sicherzustellen.

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