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Der günstige Schotterweg in Wachtberg entsprach nicht den Vorschriften des Landes NRW.
© Andrea Defeld/BdSt NRW

Vorschrift für Wachtberg kostet bis zu 200.000 Euro

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Schwarzbuch 2024 NRW 09.10.2024, Andrea Defeld

Eigeninitiative nicht erwünscht: Die Gemeinde Wachtberg baute einen provisorischen Fußweg für 300 Euro, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Doch der Landesbetrieb Straßenbau NRW sperrte den Weg, weil die Gemeinde Wachtberg geltende Vorschriften missachtet hätte.

Der dörfliche Wirtschaftsweg „Klein-Villip“ in Wachtberg endet an einer Landstraße. Weiter geht es auf dem Feldweg schräg gegenüber. Um zu diesem Anschlussweg zu gelangen, müssen Fußgänger und Radfahrer gut 70 m auf der Fahrbahn der L123 zurücklegen – nicht ungefährlich, denn die vorbeirauschenden Autos dürfen dort bis zu Tempo 100 km/h fahren. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Für schlanke 300 Euro (ohne Personalkosten) legte die Gemeinde Wachtberg am Ackerrand einen Schotterweg an, damit die Fußgänger einen Sicherheitsabstand zur Straße haben.

Doch diese Eigeninitiative der Gemeinde war nicht erwünscht. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (kurz: Straßen.NRW) sperrte diesen Weg kurzerhand, denn der Schotterwegn befinde sich auf einem  landeseigenen Grundstück, womit der Landesbetrieb Straßenbau verkehrssicherungspflichtig ist. Auch Straßen.NRW müsse sich an die Vorgaben halten, und die Art der baulichen Umsetzung des Schotterwegs sei weit entfernt von den Sicherheitsanforderungen im Bereich einer Landesstraße, so Straßen.NRW. Mit Nutzung des Schotterwegs würden Benutzer gezwungen, die Fahrbahn der L123 zu betreten und zu queren: „Wir können hier die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die die Straße queren wollen, nicht gewährleisten und mussten daher die Benutzung des Schotterweges unterbinden“, führte die Behörde weiter aus.

Zur Erinnerung: Ohne (!) Schotterweg mussten die Bürger auch über die Fahrbahn der L123 gehen – sie also queren –, dann aber noch gefährlich nah am Fahrbahnrand oder auf der Fahrbahn entlanglaufen!  Straßen. NRW erklärte: Es sei Aufgabe der Gemeinde, Straßen.NRW zu informieren, wenn die Herstellung eines Gehwegs notwendig sei. Jetzt, wo der Landesbetrieb Straßenbau die Problematik kenne, unterstütze er die Idee der Gemeinde Wachtberg, durch einen Gehweg für mehr Sicherheit zu sorgen. Ein weiterer Kritikpunkt von Straßen.NRW war, dass der Schotterweg im Entwässerungsgraben der L123 angelegt sei und deshalb im Lauf der Zeit fortgespült werde.

Ist nun eine schnelle Lösung in Sicht? Ja, so der Landesbetrieb Straßenbau. Für eine provisorische Lösung muss die Gemeinde Wachtberg den Schotterweg um rund 15 Meter verlängern, damit er exakt auf Höhe der gegenüberliegenden Einmündung endet. Außerdem seien von der Straßenverkehrsbehörde die Warnschilder „Achtung Fußgänger“ und „Überholverbot“ sowie eine Fußgängerfurt auf der Straße angeordnet. Die Kosten für diese Übergangslösung habe die Gemeinde Wachtberg zu tragen.

Langfristig müsse sie jedoch die Planung und den Bau einer richtlinienkonformen Nebenanlage (beidseitiger Rad-/Gehweg) mit Querungshilfe in der Mitte der Fahrbahn vorantreiben, so Straßen.NRW weiter. Dies wird laut der Gemeinde Wachtberg vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert. Die voraussichtlichen Kosten kalkuliert Straßen. NRW so: „Für den Bau beidseitiger Nebenanlagen und einer Querungshilfe lagen die Kosten bei vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit im niedrigen sechsstelligen Bereich (100.000 -200.000 Euro).“

Der Bund der Steuerzahler meint: Ganz schön viel Schotter für einen beidseitigen Weg, damit Vorgaben erfüllt werden. Dabei hätte den Bürgern wohl die günstigere und einfachere Lösung gereicht. Höchste Zeit zu prüfen, ob solch hohe Standards überall gelten müssen.

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