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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 17.05.2018

Der BdSt regt an, in der Liste der Vorläufigkeitsvermerke grundsätzlich die ursächlichen Klageverfahren zu benennen.

Das BMF lehnt dies ab, da dies den Eindruck erwecken könnte, dass nur eine Gerichtsentscheidung in dem zitierten Verfahren es ermöglichen würde, die vorläufige Steuerfestsetzung später möglicherweise zu ändern.

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