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Vorauszahlungsforderungen des Finanzamtes – Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung auf Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III/V und Kindern

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Arbeitnehmer 22.07.2011

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die steuerliche Behandlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen neu geregelt. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für diese Vorsorgeaufwendungen eine sogenannte Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt. Im Rahmen der späteren Einkommensteuererklärung werden hingegen die tatsächlich geleisteten Beiträge erfasst. Liegen die tatsächlich geleisteten Beiträge unter der Vorsorgepauschale, kann es zu Steuernachzahlungen und zur Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen kommen. Bei Arbeitnehmer-Ehepaaren mit der Steuerklasse III/V und Kindern können die Vorauszahlungen unter Umständen mehrere tausend Euro im Jahr betragen, da die Kinderfreibeträge bei den Einkommensteuervorauszahlungen nicht berücksichtigt werden. Der BdSt regt mit seiner Eingabe an, diesen Missstand zu beseitigen.

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