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Vor Ort dabei: Expertenanhörung im Bundestag! So setzen wir uns für Arbeitnehmer und Unternehmer ein!

Top News 15.10.2018

Unsere Expertenmeinung war wieder gefragt: Auf Einladung des Finanzausschusses haben wir an einer öffentlichen Anhörung des Fachausschusses am 15. Oktober 2018 teilgenommen. Vor den Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat sich unser Präsident Reiner Holznagel für Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und weiterer Regeln (früher „Jahressteuergesetz 2018“) eingesetzt. Dieser Gesetzentwurf enthält viele Änderungen, die Unternehmer wie Arbeitnehmer betreffen. Die Abgeordneten haben insgesamt fünf Fragen an uns gerichtet: Dabei ging es zum Beispiel um die Besteuerung von Dienstwagen und die Verlustregelungen beim Firmenkauf. So haben wir uns für Nachbesserungen eingesetzt:

1) Besteuerung von Dienstwagen

Die Bundesregierung plant, bei E-Autos und Hybridfahrzeugen, die auch privat genutzt werden können, für die Besteuerung den halben Bruttolistenpreis anzusetzen (bisher wird der private Vorteil nach der sogenannten 1-Prozent-Regel ermittelt, aber auf Basis des vollen Bruttolistepreises). Doch ist die Neuregelung geeignet, um mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen? Das war zwischen den Sachverständigen umstritten. BdSt-Präsident Holznagel verwies auf die Ladeinfrastruktur, die noch nicht genügend ausgebaut ist. Genau dieser Punkt ist das größte Hindernis für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Daran sollte zuerst gearbeitet werden!

2) „Verlustuntergang“

Was passiert, wenn sich neue Gesellschafter zum Beispiel an einer GmbH beteiligen? Bislang gingen Verluste der Gesellschaft in vielen Fällen einfach pauschal unter. Gegen diese Regelung hatten wir als Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht begleitet. Mit Erfolg! Im Jahr 2017 urteilten die Richter, dass die gesetzliche Vorschrift zu pauschal ist. Jetzt plant die Bundesregierung, einen Teil der Regelung für die Jahre 2008 bis 2015 auszusetzen. Doch das ist uns zu wenig – wir hatten schließlich für eine grundlegende Überarbeitung des entsprechenden Paragrafen 8c KStG gekämpft! Diese Minimallösung reicht nicht!

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