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Von Armut betroffene Kinder: Erhalten mehr Unterstützung in der Grundsicherung
Ab 01.07.2022 bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Grundsicherungsempfänger erhalten einmalig 100 Euro. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit den Maßnahmen sollen finanzielle Belastungen durch die Pandemie abgefedert werden.
Mit dem Gesetz soll ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben. So will die Bundesregierung finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Der Sofortzuschlag wird ab dem 01.07.2022 ergänzend und ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt und ist bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgesehen. Erhalten sollen den Zuschlag alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Kinderzuschlag haben.
Eine weitere Regelung im Gesetz betrifft alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben. Sie sollen einmalig 100 Euro erhalten.
Bundesregierung, PM vom 16.03.2022