Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Von 1 Euro bleiben nur 47,4 Cent
Steuerzahlergedenktag
© BdSt/Kieu

Von 1 Euro bleiben nur 47,4 Cent

Top News / Presseinformation 09.07.2024

Am Donnerstag, 11. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2024 / Unser Online-Rechner macht die individuelle Belastung deutlich / Neuer „BdSt-Belastungs-Check“ mit weiteren Infos / Unser Appell: Leben und Wohnen dürfen nicht noch teurer werden!

Der Steuerzahlergedenktag 2024 ist am Donnerstag, den 11. Juli. Ab 11:08 Uhr arbeiten die Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,6 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Demnach gehen von jedem verdienten Euro 52,6 Cent an den Staat – nur 47,4 Cent bleiben zur freien Verfügung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung damit um rund 0,1 Prozentpunkte gesunken. Hätte es im Einkommensteuertarif 2024 keinen Abbau der kalten Progression gegeben, wäre die Belastungsquote nach DSi-Berechnungen dagegen um rund 0,35 Prozentpunkte höher ausgefallen und hätte dann knapp 53 Prozent betragen.

Abgesehen vom Einkommensteuertarif zieht die Belastung aber an vielen Stellen an: Die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sind teurer als im Vorjahr. Der Umsatzsteuersatz auf Erdgas und Fernwärme liegt seit April 2024 wieder bei 19 statt bei 7 Prozent. Die Luftverkehrsteuer ist im Mai 2024 gestiegen. Und auch die Umlagen auf Strom sind insgesamt etwas höher als 2023.

Einzelne Berechnungen:  So hoch ist die Belastung für Singles und Familien

Die von uns prognostizierte Einkommensbelastungsquote von 52,6 Prozent bezieht sich auf den Durchschnitt aller Arbeitnehmer-Haushalte in Deutschland. Das umfasst alle Haushaltskonstellationen von Singles über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu Paaren mit Kindern und sonstigen Mehr-Personen-Haushalten. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den alleinlebenden Arbeitnehmern ist die Belastung höher: Im Durchschnitt werden sie mit 53,6 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt erst auf Montag, 15. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist bereits am Mittwoch, 10. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 52,3 Prozent. Beiden Gruppen bleibt nicht einmal die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.       

Unser 3-Punkte-Appell: Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung

 1. Wohnen darf nicht teurer werden!

„Schon heute ist die Grundsteuer die Volkssteuer Nummer 1! Deshalb darf die Grundsteuer-Reform nicht zu Mehrbelastungen der privaten Haushalte ab dem kommenden Jahr führen. Die Politik muss ihr Versprechen einhalten, diese Reform aufkommensneutral zu gestalten – das sollten die Kommunalpolitiker bei ihren Entscheidungen über die Hebesätze der Grundsteuer berücksichtigen“, fordert Holznagel und verweist auf unsere grundsätzliche Skepsis gegenüber dem Bundesmodell der neuen Grundsteuer. „Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag unseres Verbandes gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Dieses Gutachten dient als Grundlage für unsere Musterklagen gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt.“

2. Leben darf nicht teurer werden!

„Um die Menschen kurzfristig zu entlasten, sollten die Umsatzsteuersätze für Wärme und Strom im privaten Bereich auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent gesenkt werden, weil es sich um lebensnotwendige Güter handelt. Darüber hinaus müsste die im EU-Vergleich hohe Stromsteuer in Deutschland reduziert werden: Sie sollte für private Haushalte auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß gesenkt werden, also von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh. Für das produzierende Gewerbe gibt es bereits eine Senkung – sie sollte auch den Privathaushalten gewährt werden.“

3. Leistung muss sich lohnen!

„Der jährliche Abbau der kalten Progression im Einkommensteuerrecht seit 2016 ist ein wichtiger Teilerfolg für uns. Eine strukturelle Tarifreform zur spürbaren Entlastung vor allem der Mittelschicht lässt aber weiter auf sich warten. Deshalb muss der Abbau der kalten Progression institutionell verlässlich abgesichert werden! In diesem Herbst ist ein neuer Progressionsbericht der Bundesregierung fällig, auf dessen Grundlage über den weiteren Abbau der kalten Progression entschieden werden kann. Anstelle dieser Berichtspflicht der Bundesregierung sollte ein `Tarif auf Rädern´ im Einkommensteuergesetz verankert werden“, so Holznagel mit Verweis auf einen DSi-Gesetzesvorschlag aus dem Jahr 2014, der in Kürze aktualisiert wird.

Unser Fazit: Mittelfristig ist eine durchgreifende Reform des Einkommensteuertarifs erforderlich. Langfristig sollte es politisches Ziel sein, die Belastungsquote unter die 50-Prozent-Marke zu drücken.

„Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert – aber mehr als die Hälfte ist zu viel!“

BdSt-Präsident Reiner Holznagel stellt klar: „Mit Steuern und Abgaben werden wichtige Leistungen finanziert. Zum Großteil fließen die Steuer- und Beitragszahlungen in Form von staatlichen Leistungen direkt oder indirekt an die Bürger zurück. Somit haben sie in der ersten Jahreshälfte natürlich nicht umsonst gearbeitet! Zugleich legt der Steuerzahlergedenktag offen, dass immer noch mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern erwirtschafteten Einkommens staatlich umverteilt und verwaltet wird. Das schwächt die Arbeitsanreize, belastet die Wirtschaft und dürfte das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen stören. Eine faire Balance zwischen individueller und kollektiver Entscheidungshoheit sieht anders aus! Deshalb fordern wir eine Diskussion darüber, ob die vielen Leistungen sowie die Systeme selbst effizient sind und die hohe Belastung gerechtfertigt ist.“  

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) erhebt das Statistische Bundesamt regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge einer Kooperation hat das Bundesamt unserem Deutschen Steuerzahlerinstitut zudem Sonderauswertungen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ zur Verfügung gestellt. Damit ist es möglich, den Steuerzahlergedenktag mithilfe einer soliden Datengrundlage zu kalkulieren. Die jüngste LWR betrifft das Jahr 2022 – auf Grundlage dieser neuesten verfügbaren Daten hat das DSi Hochrechnungen für 2024 erstellt, um den diesjährigen Steuerzahlergedenktag zu ermitteln.

In unsere Berechnungen beziehen wir übrigens nicht nur Steuern mit ein, sondern auch Sozialabgaben – dies sind die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, inklusive der Arbeitgeberbeiträge. Letztere werden formal von den Arbeitgebern an die Versicherungen überwiesen, aber von den Arbeitnehmern erwirtschaftet. Die Berücksichtigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialversicherungen ist national und international wissenschaftlicher Standard. Auch die regierungsnahe OECD berücksichtigt Sozialabgaben („social security contributions“) u. a. in ihrer Standardanalyse „Taxing Wages“.

Unser neuer Online-Rechner

… für Ihren persönlichen Check:

Sie wollen wissen, wie Sie im Belastungsvergleich abschneiden? Dann nutzen Sie den BdSt-Online-Rechner! Klicken Sie sich durch unsere Fragen und lassen Sie sich Ihren individuellen Steuerzahlergedenktag 2024 ausrechnen: www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag

… für Ihr Online-Portal:

Gern können Sie unseren Online-Rechner auch auf Ihrem Online-Portal einbinden. Nutzen Sie zum Beispiel diesen Einbettungscode:

<iframe src="https://steuerzahler.de/uploads/SteuerzahlerGedenktagRechner-2024/BdSt-SteuerzahlerGedenktag.html" frameborder="0" width="100%" height="855px" max-height="80vh"></iframe>

Unser aktuelles Wirtschaftsmagazin „Der Steuerzahler“: 

Die Ausgabe Juli/August dreht sich um den Schwerpunkt Steuerzahlergedenktag 2024.

Der neue „BdSt-Belastungs-Check“ bietet ebenso Informationen, Grafiken und Tabellen zum Thema.  

Interessierte können die Hefte unter [email protected] kostenfrei anfordern, Medienschaffende wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de

 

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland