Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Volksbegehren für kleineren Landtag läuf...

Volksbegehren für kleineren Landtag läuft

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 21.08.2024

Bund der Steuerzahler unterstützt Initiative

Mitte Juni hat das baden-württembergische Innenministerium das von Dr. Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen initiierte Volksbegehren „Landtag verkleinern“ - über das bereits im BdSt-Mitgliedermagazin "DER STEUERZAHLER"  vom Dezember 2022 berichtet wurde - zugelassen. Sein Zulassungsantrag erfüllte die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln. So mussten unter anderem zunächst 10.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden.

Aufgrund des im Frühjahr 2022 eingeführten Zweistimmenwahlrechts bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen 70 Wahlkreise droht nach der nächsten Landtagswahl in Baden-Württemberg ein XXL-Landtag, der zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler führt. Vor diesen Folgen warnte der Bund der Steuerzahler bereits im Herbst 2021 sowie auch im Rahmen einer Expertenanhörung im Landtag.

Während einer fünfjährigen Legislaturperiode entstehen – laut einer Berechnung der Landtagspräsidentin – Kosten von 1,6 Millionen Euro pro Mandat. Wenn sich der Landtag statt der eigentlich vorgesehenen 120 Abgeordneten aus 160 Abgeordneten zusammensetzt, würden Mehrkosten von 64 Millionen Euro entstehen. Bei einer laut Expertenmeinung möglichen Größe von 216 Parlamentariern nach der kommenden Landtagswahl wären es über 150 Millionen Euro Zusatzkosten. Hinzu kämen neue Stellen in der Landtagsverwaltung sowie weiterer Raumbedarf.

Dem Volksbegehren liegt ein Gesetzentwurf zugrunde, der vorsieht, dass die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf zukünftig 38 reduziert wird. Zugleich soll die Regelgröße des Landtags von derzeit 120 Mandaten auf 68 verringert werden.

Nun folgt also die nächste Hürde. Innerhalb von sechs Monaten müssen die notwendigen Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt werden. Wenn dieses erfolgreich sein sollte, kann der Landtag die gewünschten Gesetzesänderungen annehmen. Stimmt er dagegen dem Gesetzentwurf nicht unverändert zu, kommt es zu einer Volksabstimmung.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler verdient die Initiative Unterstützung.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.landtag-verkleinern.com.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland