Kreuzberger Fahrradtresen
Hinzuverdienst für Rentner wird teilweise abgeschafft – bleibt aber steuerpflichtig
Viel Papier
Berliner Finanzämter fluten Steuerberater mit Zinsbescheiden
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 den damaligen Zinssatz für die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für verfassungswidrig erklärt hatte, haben die Berliner Finanzämter ab dem 5. Dezember 2022 mit dem Versand von Zinsbescheiden und Informationsschreiben begonnen. Eine Steuerberaterin schickte uns ein Foto von ihrem Poststapel.
Die Berliner Finanzämter setzen für Erstattungen und Nachzahlungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 niedrigere Zinsen von nur noch 0,15 Prozent pro Monat an, also 1,8 Prozent pro Jahr. Damit setzt die Finanzverwaltung einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 um, mit dem es Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) für verfassungswidrig erklärt hatte. Konkret geht es um die Verzinsung der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit.
In einer Pressemitteilung hat die Senatsverwaltung für Finanzen am 5. Dezember 2022 darüber informiert, welche Post zu erwarten ist: Ergibt sich durch die Neuberechnung eine Änderung, erlassen die Berliner Finanzämter Zinsbescheide mit dem Datum vom 5. Dezember 2022. Dies gilt auch für den Fall, dass die Zinsfestsetzung bislang ausgesetzt war. Hatten die Steuerpflichtigen Einspruch gegen den bisherigen Zinsbescheid mit Verzinsungszeiträumen ab dem 1. Januar 2019 eingelegt, sich im Rahmen der Neuberechnung aber keine Änderungen zugunsten der Steuerpflichtigen ergeben, werden diese schriftlich mit dem Datum vom 5. Dezember 2022 darüber informiert.
Aus der Mitgliederschaft schickte uns eine Steuerberaterin ein Foto von Ihrem Poststapel: Über 500 Briefumschläge, in denen selbst einzelne Bescheide für ein und denselben Mandaten separat kuvertiert und frankiert waren, wurden ihr zugestellt. Der Bund der Steuerzahler fragte beim Finanzsenat nach, ob es sich dabei um einen Fehler bei der Konzeption des Versands der Bescheide in Einzelfällen handle oder ob das berlinweit so gehandhabt wurde.
Nach Angaben des Finanzsenats seien berlinweit über 600.000 Postsendungen versandt worden. Die Einzelkuvertierung der Bescheide sei nicht auf einen Konzeptionsfehler zurückzuführen. Vielmehr beruhe die praktizierte Verfahrensweise auf einer bundeseinheitlichen Entscheidung. Diese könne für einige Kanzleien zur Folge haben, dass der Posteingang für die Mandantschaft zum Teil erheblich sei.
Die Steuerberaterin war über den immensen Sortieraufwand wegen der Arbeitsbelastung zum Jahresende wenig begeistert. Der Bund der Steuerzahler sieht zusätzlich die hohen Portokosten, wenngleich das Sortierproblem natürlich nicht trivial ist.
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️War dieser Artikel informativ oder hilfreich für Sie? Dann freuen wir uns auch über eine positive Bewertung/Rezension auf Google.